IVS-Gesetzgeber: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. August 2017, 11:35 Uhr

Rollenbeschreibung

Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) IVS-Gesetzgeber
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Hoheitliche IVS-Rolle)
IVS-Metarolle Gesetzgeber
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Parlamentarische Institutionen
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich

Der IVS-Gesetzgeber ist für die Schaffung eindeutiger gesetzlicher Rahmenbedingungen für IVS-Dienste zuständig.

Die bereits vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen beruhen auf der Richtlinie 2010/40/EU, welche festlegt, dass die Mitgliedstaaten der EU bei Einführung von IVS die von der Kommission erlassenen Spezifikationen anwenden sollen. Mit dem Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVS-G) wurde die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung von IVS im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Daneben beinhaltet das Gesetz eine Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Erlass von Rechtsverordnungen über Anforderungen an IVS.

Daneben formuliert der IVS-Aktionsplan "Straße" neben Zielsetzung, Geltungsbereich und Motivation auch die nationale, deutsche IVS-Strategie (Leitbild) sowie die diesbezüglichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Zudem werden IVS-Maßnahmen aufgelistet und spezifiert.

Ziele und Interessen Rolle

Der IVS-Gesetzgeber verfolgt grundsätzlich die nachfolgend genannten Ziele:

  • Harmonisierung der Einführung von IVS
  • Beschleunigung des flächendeckenden Einsatzes von IVS
  • Überführung der EU-Vorgaben in nationales Recht
Aufgaben und Interessen
Aufgaben

Vorrangige Aufgabe des IVS-Gesetzgebers ist die Schaffung von eindeutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für IVS-Dienste.

Prozessbeteiligung

Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements unter Beteiligung des IVS-Gesetzgebers sind:

  • Schaffung eindeutiger gesetzlicher Rahmenbedingungen für IVS-Dienste
  • Definition von Vorgaben zur Umsetzung von IVS-Diensten
Interaktion mit andern IVS-Rollen

Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit allen anderen Akteuren.

Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen
  • Informationen aus EU-Gesetzgebung
Erzeugte Daten / Informationen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für IVS (bspw. IVS-Gesetz)
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Ausübung von Legislative
  • Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für IVS-Dienste
Voraussetzungen
  • Ausübung von Legislative
  • Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für IVS-Dienste