IVS-Gesetzgeber: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2017, 10:35 Uhr
Rollenbeschreibung
Stammdaten der IVS-Rolle | |
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IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) | IVS-Gesetzgeber |
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} | IVS-Akteur (Hoheitliche IVS-Rolle) |
IVS-Metarolle | Gesetzgeber |
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: | Parlamentarische Institutionen |
Ziele und Interessen | |
Verantwortungsbereich |
Der IVS-Gesetzgeber ist für die Schaffung eindeutiger gesetzlicher Rahmenbedingungen für IVS-Dienste zuständig. Die bereits vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen beruhen auf der Richtlinie 2010/40/EU, welche festlegt, dass die Mitgliedstaaten der EU bei Einführung von IVS die von der Kommission erlassenen Spezifikationen anwenden sollen. Mit dem Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (IVS-G) wurde die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung von IVS im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Daneben beinhaltet das Gesetz eine Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Erlass von Rechtsverordnungen über Anforderungen an IVS. Daneben formuliert der IVS-Aktionsplan "Straße" neben Zielsetzung, Geltungsbereich und Motivation auch die nationale, deutsche IVS-Strategie (Leitbild) sowie die diesbezüglichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Zudem werden IVS-Maßnahmen aufgelistet und spezifiert. |
Ziele und Interessen Rolle |
Der IVS-Gesetzgeber verfolgt grundsätzlich die nachfolgend genannten Ziele:
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Aufgaben und Interessen | |
Aufgaben |
Vorrangige Aufgabe des IVS-Gesetzgebers ist die Schaffung von eindeutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für IVS-Dienste. |
Prozessbeteiligung |
Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements unter Beteiligung des IVS-Gesetzgebers sind:
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Interaktion mit andern IVS-Rollen |
Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit allen anderen Akteuren. |
Daten und Informationen | |
Benötigte Daten / Informationen |
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Erzeugte Daten / Informationen |
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IVS-Capabilities | |
IVS-Fähigkeiten |
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Voraussetzungen |
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