Verkehrsplanung Stadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sachlichen Zuständigkeiten in der Verkehrsplanung bzw. im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes (in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden.
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*Zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der IVS-Infrastruktur der Stadt.  
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*Als Bauherr der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber für die Errichtung der IVS-Infrastruktur und in diesem Sinne auch für die Projektierung, Auftragsvergabe, Bauabwicklung- und -überwachung, Abnahme und den Betrieb der ITS-Infrastruktur sowie für die Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.
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*Als Betreiber rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich für den Betrieb des der IVS-Infrastruktur. Als Stellvertreter des Bürgers/ Verkehrsteilnehmers verantwortlich für die Sicherstellung von Sicherheit und Komfort des Verkehrsablaufs, die mit dem Einsatz des Systems bezweckt werden, sowie die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.  
  
Die IVS-Rolle des Landes beim zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement ergibt sich aus der sachlichen Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung sowie als für die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für Bundesfern- und Landesstraßen zuständige Straßenbaubehörde.
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Beim hoheitsübergreifenden Verkehrsmanagement in der Rolle des Ansprechpartners und verantwortlichen IVS-Akteurs auf der Seite der Stad
 
 
'''Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung'''
 
 
 
Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1). Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt
 
 
 
*für alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung, deren Nichtbefolgung einen Verstoß nach StVO darstellt, wie die Schaltung von Streckenbeeinflussungsanlagen und Lichtsignalanlagen,
 
*für Maßnahmen, die die wegweisende Beschilderung betreffen, wie Umleitungsempfehlungen über eine Wechselwegweisung
 
*für Maßnahmen zur Einrichtung und Koordinierung von Arbeitsstellen.
 
 
 
Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
 
 
 
'''Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen'''
 
 
 
"Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG. Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen
 
 
 
*den Bau
 
*die Unterhaltung
 
*den Betrieb
 
*die Verkehrssicherheit.
 
 
 
Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO) Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen. Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landesstraßen zuständig. In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46).
 
  
 
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| '''Ziele und Interessen Rolle'''
 
| '''Ziele und Interessen Rolle'''
 
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Im Rahmen der gesetzlichen sachlichen Zuständigkeit verfolgt das Land das Ziel der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs auf den Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Die Ziele und Interessen für die Rolle des Landes im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement leiten sich wie folgt her:
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*Verkehrliche Ziele: Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für alle Nutzer des städtischen Straßennetzes.
 
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*Betriebliche Ziele: Hohe Stabilität und Verfügbarkeit der IVS-Infrastruktur; hohe Sicherheit und Performance der Abläufe im System; hohe Qualität der bereitgestellten Informationen; effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige der IVS-Infrastruktur; leichte und intuitive Handhabung (geringe Aufwendungen für Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen); große Flexibilität und *Anpassungsfähigkeit auf die Anforderungen des Alltags; anforderungsgerechtes Leistungsspektrum bei überschaubarer Komplexitä
'''Leitbild''': "Mobilität dauerhaft erhalten, dabei unerwünschte Verkehrsfolgen spürbar verringern." Oberziele und Ziele: "Aus dem Leitbild leiten sich die zu verfol-genden Ziele ab. Die Oberziele beinhalten die klassischen Ziel-felder im Verkehr, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit / des Verkehrsablaufs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minimierung der Umweltbelastungen. Oberziel ist auch die Verbesserung der Entscheidungshilfen für Verkehrsteilnehmer, und zwar in der Art, dass sie die Erreichung der drei verkehrlichen Oberziele unterstützen. (…) Das (…) dynamische Verkehrs¬management adressiert direkt in erster Linie die Oberziele „Optimierung des Verkehrsablaufes“, „Verbesserung der Entscheidungshilfen für den Verkehrsteilnehmer“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit“. Aus den genannten verkehrlichen Zielen und dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel leiten sich allgemeine betriebliche Ziele für den Einsatz von IVS ab, u.a.:
 
 
 
*hohe Stabilität und Verfügbarkeit der Straßen- und IVS-Infrastruktur;  
 
*hohe Performance der Abläufe im System;  
 
*hohe Sicherheit der Abläufe und der Systemkomponenten gegen Ausfall und Fehlern;
 
*hohe Qualität der verarbeiteten und erzeugten Daten und Informationen;  
 
*effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige IVS-Infrastruktur;  
 
*leichte und intuitive Handhabung;  
 
*Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Systeme im Hinblick auf geänderte Anforderungen  
 
  
 
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| '''Aufgaben'''
 
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Die sachliche Zuständigkeit bedingt, dass das Land für Verkehrsmanagementmaßnahmen auf Straßen zuständig ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Rückgrat des strategischen Netzes im MIV bilden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird maßgeblich durch die Verkehrszentrale des Landes wahrgenommen, die größtenteils über automatische oder semi-automatische Systeme zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt. Typische Verkehrsmanagementmaßnahmen in der Zuständigkeit des Landes sind: Netzbeeinflussung, Streckenbeeinflussung, temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrstreifensignalisierung, Zuflussregelung an Anschlussstellen, Baustellen¬manage¬ment sowie Information der Verkehrsteilnehmer über Reise¬zeiten, Baustellen und Störungen z.B. über Internet oder Informationstafeln. In diesem Kontext stellt die Aufgabe der Abteilung Verkehrsplanung die Schaffung von planerischen Grundlagen für das Verkehrsmanagement nach verkehrsplanerischen Grundsätzen dar.
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*Umsetzung der gemeinsam mit der Landesseite vereinbarten Verkehrsmanagementstrategien mit Wirkung im kommunalen Netzbereich. Diese können im Kontext eines Strategie- und Informationsverbundes mit anderen Baulastträgern (andere Kommune, Land) und/oder mit privaten Dienstanbietern erweitert werden. Unter dem Betrachtungsfokus des baulastträger- und privatwirtschaftsübergreifenden Strategie- und Informationsverbundes, stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
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**Strategiemanagement vorhersehbarer Ereignisse
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**Management unvorhersehbarer Ereignisse
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**Baulastträgerübergreifende Kooperation
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***Anforderung von gemeinsam vereinbarten Schaltungen im Netz des jeweils anderen Baulastträgers. Strategieabgleich zwischen Baulastträgern auf Basis vordefinierten Strategien.
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***Austausch von Betriebszuständen und Meldungen 
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**Austausch von Verkehrsdaten (LOS, Q, V usw.) für das gesamte Netz oder auch nur für den Netzübergangsbereich
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**Kooperation mit Privaten 
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Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld.
  
 
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| '''Prozessbeteiligung'''
 
| '''Prozessbeteiligung'''
 
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Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements unter Beteiligung der Abteilung Verkehrsplanung sind (vereinfacht nach FGSV, 2003 und Hessen Mobil, 2014):
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*Planung von zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagementstrategien mit dem Land
 
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*Austausch von Verkehrsdaten mit dem Land
'''Offline-Strategieentwicklung'''
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*Abstimmung der Strategieauswahl mit dem Land im Falle von Stau und besonderen Ereignissen (Maßnahmenaustauschliste)
 
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*Austausch von Verkehrsdaten und Alternativrouten mit Privaten Service Providern (Strategiekonformes Routen)  
*Durchführung einer netz-, strecken- und punktbezogenen Verkehrsanalyse für das strategische Netz
 
*Planung des strategischen Netzes
 
*Planung der Infrastruktur
 
*Definition von zuständigkeitsübergreifenden Strategien zur Beseitigung oder Reduktion der identifizierten Verkehrsprobleme durch Ableitung und Klassifizierung geeigneter Maßnahmenoptionen und durch Festlegung von Regeln für die Aktivierung und Deaktivierung
 
*Bewertung der Strategien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
 
*Autorisierung der Strategien durch die beteiligten Akteure und Ablage in einer Strategiebibliothek im Intermodalen Strategiemanager (ISM)  
 
  
 
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| '''Interaktion mit andern IVS-Rollen'''
 
| '''Interaktion mit andern IVS-Rollen'''
| Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit weiteren Akteuren.
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Diese können sein:
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Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der städtischen Seite erheben und bereitstellen
 
 
*weitere Verkehrsplanung Fernstraße
 
*ISM
 
  
 
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Version vom 18. August 2017, 12:13 Uhr

Rollenbeschreibung

Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) Verkehrsplanung Stadt (Abteilung von Verkehrsmanagement Stadt)
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Technische IVS-Rolle)
IVS-Metarolle Content Provider
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Stadt
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich
  • Zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der IVS-Infrastruktur der Stadt.
  • Als Bauherr der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber für die Errichtung der IVS-Infrastruktur und in diesem Sinne auch für die Projektierung, Auftragsvergabe, Bauabwicklung- und -überwachung, Abnahme und den Betrieb der ITS-Infrastruktur sowie für die Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.
  • Als Betreiber rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich für den Betrieb des der IVS-Infrastruktur. Als Stellvertreter des Bürgers/ Verkehrsteilnehmers verantwortlich für die Sicherstellung von Sicherheit und Komfort des Verkehrsablaufs, die mit dem Einsatz des Systems bezweckt werden, sowie die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.

Beim hoheitsübergreifenden Verkehrsmanagement in der Rolle des Ansprechpartners und verantwortlichen IVS-Akteurs auf der Seite der Stad

Ziele und Interessen Rolle
  • Verkehrliche Ziele: Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für alle Nutzer des städtischen Straßennetzes.
  • Betriebliche Ziele: Hohe Stabilität und Verfügbarkeit der IVS-Infrastruktur; hohe Sicherheit und Performance der Abläufe im System; hohe Qualität der bereitgestellten Informationen; effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige der IVS-Infrastruktur; leichte und intuitive Handhabung (geringe Aufwendungen für Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen); große Flexibilität und *Anpassungsfähigkeit auf die Anforderungen des Alltags; anforderungsgerechtes Leistungsspektrum bei überschaubarer Komplexitä
Aufgaben und Interessen
Aufgaben
  • Umsetzung der gemeinsam mit der Landesseite vereinbarten Verkehrsmanagementstrategien mit Wirkung im kommunalen Netzbereich. Diese können im Kontext eines Strategie- und Informationsverbundes mit anderen Baulastträgern (andere Kommune, Land) und/oder mit privaten Dienstanbietern erweitert werden. Unter dem Betrachtungsfokus des baulastträger- und privatwirtschaftsübergreifenden Strategie- und Informationsverbundes, stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
    • Strategiemanagement vorhersehbarer Ereignisse
    • Management unvorhersehbarer Ereignisse
    • Baulastträgerübergreifende Kooperation
      • Anforderung von gemeinsam vereinbarten Schaltungen im Netz des jeweils anderen Baulastträgers. Strategieabgleich zwischen Baulastträgern auf Basis vordefinierten Strategien.
      • Austausch von Betriebszuständen und Meldungen
    • Austausch von Verkehrsdaten (LOS, Q, V usw.) für das gesamte Netz oder auch nur für den Netzübergangsbereich
    • Kooperation mit Privaten

Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld.

Prozessbeteiligung
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagementstrategien mit dem Land
  • Austausch von Verkehrsdaten mit dem Land
  • Abstimmung der Strategieauswahl mit dem Land im Falle von Stau und besonderen Ereignissen (Maßnahmenaustauschliste)
  • Austausch von Verkehrsdaten und Alternativrouten mit Privaten Service Providern (Strategiekonformes Routen)
Interaktion mit andern IVS-Rollen

Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der städtischen Seite erheben und bereitstellen

Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen
  • Verkehrsdaten (in eigener Zuständigkeit)
  • Informationen über vorhersehbare Ereignisse (Planungsdaten zu Baustellen, Veranstaltungen etc.)
  • Informationen über unvorhersehbare Ereignisse (Unfalldaten, etc.)
  • Verkehrstechnische Unterlagen
Erzeugte Daten / Informationen
  • Versorgungsdaten aus der eigenen Zuständigkeit
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
  • Planung des strategischen Netzes und der Infrastruktur
  • Bereitstellung von verkehrstechnischen Unterlagen
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Strategien
Voraussetzungen
  • Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
  • Planung des strategischen Netzes und der Infrastruktur
  • Bereitstellung von verkehrstechnischen Unterlagen
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Strategien