Modellierungsrichtlinien für Geschäftsprozessdiagramme: Unterschied zwischen den Versionen

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#'''Verwendung von IVS-Rollen bzw. IVS-Akteuren als Poolbezeichnungen:''' Als Poolbezeichnungen sollen nur IVS-Rollen bzw. IVS-Akteure verwendet werden.
 
#'''Verwendung von IVS-Rollen bzw. IVS-Akteuren als Poolbezeichnungen:''' Als Poolbezeichnungen sollen nur IVS-Rollen bzw. IVS-Akteure verwendet werden.
 
#'''Verwendung von IVS-Informationsobjekten als Datenobjekte:''' Wenn Datenobjekte in einem Geschäftsprozessdiagramm verwendet werden, sollte die Bezeichnung der Datenobjekte mit IVS-Informationsobjekten übereinstimmen.
 
#'''Verwendung von IVS-Informationsobjekten als Datenobjekte:''' Wenn Datenobjekte in einem Geschäftsprozessdiagramm verwendet werden, sollte die Bezeichnung der Datenobjekte mit IVS-Informationsobjekten übereinstimmen.
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#'''Verwendung von Namen für Aktivitäten:''' Aktivitäten müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was damit gemeint ist.
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#'''Benennung von Sequenzflüssen und Meldungsflüssen:''' Sequenzflüsse und Meldungsflüsse müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was mit diesem Fluss gemeint ist.
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#'''Konsistente Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen:''' Die Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen ist notwendig, um darzustellen, wo der Prozess beginnt bzw. endet.
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#'''Verwendung von Meldungsflüssen nur zwischen Pools:''' Meldungsflüsse sollen nur zwischen verschiedenen Pools bzw. zwischen Aktivitäten von diesen verwendet werden.
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#'''Maximale Diagrammgröße:''' Die Größe eines Geschäftsprozessdiagrammes sollte DIN-A3 nicht überschreiten. Falls ein Diagramm größer wird, sollen Aktivitäten zu Teilprozessen zusammengefasst werden, die dann in Detaildiagrammen dargestellt werden.
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#'''Keine Überlagerung von Kanten:''' Die Überlagerung von Kanten ist nicht zulässig. Sowohl die Verständlichkeit als auch die Übersichtlichkeit des Geschäftsprozesses leiden unter dem Verstoß gegen diese Regel.
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#'''Keine Überlagerung von Knoten:''' Für die Übersichtlichkeit und das Verständnis eines Geschäftsprozessiagrammes sollten sich keine Knoten überlagern.

Version vom 4. September 2016, 18:52 Uhr

Vorbemerkung

Um hochwertige und einheitliche Geschäftsprozessdiagramme zu erhalten, sollten bestimmte Regeln definiert und eingehalten werden. Die Regeln dienen dazu, die IVS-Architekten bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Außerdem soll damit erreicht werden, dass die Ergebnisse der Architekturarbeit einheitlich aufgebaut und vergleichbar sind.

Regeln

  1. Verwendung von eindeutigen Diagrammnamen: Die Namen der Geschäftsprozessdiagramme sollen dem Namen des Geschäftsprozesses entsprechen.
  2. Verwendung von Pools: Bei strategischen Geschäftsprozessdiagrammen, die hauptsächlich in IVS-Referenzarchitekturen verwendet werden, sollen Pools verwendet werden, um die beteiligten IVS-Rollen darzustellen. Bei operativen Geschäftsprozessdiagrammen sollen IVS-Akteure als Pools verwendet werden
  3. Verwendung von IVS-Rollen bzw. IVS-Akteuren als Poolbezeichnungen: Als Poolbezeichnungen sollen nur IVS-Rollen bzw. IVS-Akteure verwendet werden.
  4. Verwendung von IVS-Informationsobjekten als Datenobjekte: Wenn Datenobjekte in einem Geschäftsprozessdiagramm verwendet werden, sollte die Bezeichnung der Datenobjekte mit IVS-Informationsobjekten übereinstimmen.
  5. Verwendung von Namen für Aktivitäten: Aktivitäten müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was damit gemeint ist.
  6. Benennung von Sequenzflüssen und Meldungsflüssen: Sequenzflüsse und Meldungsflüsse müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was mit diesem Fluss gemeint ist.
  7. Konsistente Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen: Die Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen ist notwendig, um darzustellen, wo der Prozess beginnt bzw. endet.
  8. Verwendung von Meldungsflüssen nur zwischen Pools: Meldungsflüsse sollen nur zwischen verschiedenen Pools bzw. zwischen Aktivitäten von diesen verwendet werden.
  9. Maximale Diagrammgröße: Die Größe eines Geschäftsprozessdiagrammes sollte DIN-A3 nicht überschreiten. Falls ein Diagramm größer wird, sollen Aktivitäten zu Teilprozessen zusammengefasst werden, die dann in Detaildiagrammen dargestellt werden.
  10. Keine Überlagerung von Kanten: Die Überlagerung von Kanten ist nicht zulässig. Sowohl die Verständlichkeit als auch die Übersichtlichkeit des Geschäftsprozesses leiden unter dem Verstoß gegen diese Regel.
  11. Keine Überlagerung von Knoten: Für die Übersichtlichkeit und das Verständnis eines Geschäftsprozessiagrammes sollten sich keine Knoten überlagern.