Modellierungsrichtlinien für Geschäftsprozessdiagramme

Aus IVS-Wiki
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Vorbemerkung

Um hochwertige und einheitliche Geschäftsprozessdiagramme zu erhalten, sollten bestimmte Regeln definiert und eingehalten werden. Die Regeln dienen dazu, die IVS-Architekten bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Außerdem soll damit erreicht werden, dass die Ergebnisse der Architekturarbeit einheitlich aufgebaut und vergleichbar sind.

Regeln

  1. Verwendung von eindeutigen Diagrammnamen: Die Namen der Geschäftsprozessdiagramme sollen dem Namen des Geschäftsprozesses entsprechen.
  2. Verwendung von Pools: Bei strategischen Geschäftsprozessdiagrammen, die hauptsächlich in IVS-Referenzarchitekturen verwendet werden, sollen Pools verwendet werden, um die beteiligten IVS-Rollen darzustellen. Bei operativen Geschäftsprozessdiagrammen sollen IVS-Akteure als Pools verwendet werden.
  3. Verwendung von IVS-Rollen bzw. IVS-Akteuren als Poolbezeichnungen: Als Poolbezeichnungen sollen nur IVS-Rollen bzw. IVS-Akteure verwendet werden.
  4. Verwendung von IVS-Informationsobjekten als Datenobjekte: Wenn Datenobjekte in einem Geschäftsprozessdiagramm verwendet werden, sollte die Bezeichnung der Datenobjekte mit IVS-Informationsobjekten übereinstimmen.
  5. Verwendung von Namen für Aktivitäten: Aktivitäten müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was damit gemeint ist.
  6. Benennung von Sequenzflüssen und Meldungsflüssen: Sequenzflüsse und Meldungsflüsse müssen in einem Diagramm benannt werden, damit klar ist, was mit diesem Fluss gemeint ist.
  7. Konsistente Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen: Die Verwendung von Start- und Ende-Ereignissen ist notwendig, um darzustellen, wo der Prozess beginnt bzw. endet.
  8. Verwendung von Meldungsflüssen nur zwischen Pools: Meldungsflüsse sollen nur zwischen verschiedenen Pools bzw. zwischen Aktivitäten von diesen verwendet werden.
  9. Maximale Diagrammgröße: Die Größe eines Geschäftsprozessdiagrammes sollte DIN-A3 nicht überschreiten. Falls ein Diagramm größer wird, sollen Aktivitäten zu Teilprozessen zusammengefasst werden, die dann in Detaildiagrammen dargestellt werden.
  10. Keine Überlagerung von Kanten: Die Überlagerung von Kanten ist nicht zulässig. Sowohl die Verständlichkeit als auch die Übersichtlichkeit des Geschäftsprozesses leiden unter dem Verstoß gegen diese Regel.
  11. Keine Überlagerung von Knoten: Für die Übersichtlichkeit und das Verständnis eines Geschäftsprozessdiagrammes sollten sich keine Knoten überlagern.

Beispiel

Das folgende Diagramm enthält ein Beispiel für einen IVS-Geschäftsprozess. Dabei repräsentieren die horizontalen Kästen IVS-Rollen, die gelben Rechtecken sind IVS-Aktivitäten, die grünen Objekte sind IVS-Informationsobjekte. Das gesamte Diagramm beschreibt den IVS-Geschäftsprozess, der ein IVS-Wertschöpfungsnetzwerk operationalisiert:

Beispiel für einen IVS-Geschäftsprozess













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