IVS-Rollen Los3: Unterschied zwischen den Versionen

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*Für zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement ausgebildetes, erfahrenes Personal   
 
*Für zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement ausgebildetes, erfahrenes Personal   
 
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==== VM-Inhalteanbieter Fernstraße====
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! colspan="2" | Stammdaten der IVS-Rolle
 
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|'''IVS-Rolle''' (für die IVS-Wertschöpfung)
 
|'''VM-Inhalteanbieter Fernstraße''' (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen)
 
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|'''Art der IVS-Rolle''' {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder}
 
|IVS-Akteur ('''Ö'''konomische und '''T'''echnische IVS-Rolle)
 
 
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|'''IVS-Metarolle'''
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|IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
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| '''IVS-Rolle''' (für die IVS-Wertschöpfung)
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| '''VM-Inhalteanbieter Fernstraße''' (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen)
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|'''IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en)''' für diese IVS-Rolle:
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| '''Art der IVS-Rolle''' {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder}
|Öffentlicher Straßenbetreiber Fernstraße (Hessen Mobil, Frankfurt)
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| IVS-Akteur ('''Ö'''konomische und '''T'''echnische IVS-Rolle)
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| '''IVS-Metarolle'''
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| IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
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| '''IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en)''' für diese IVS-Rolle:
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| Öffentlicher Straßenbetreiber Fernstraße (Hessen Mobil, Verkehrszentrale Hessen)
 
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! colspan="2" | Ziele und Interessen
 
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| '''Verantwortungsbereich'''
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Die sachlichen Zuständigkeiten im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes(in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden.
 
Die sachlichen Zuständigkeiten im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes(in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden.
  
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'''Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung'''
 
'''Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung'''
  
Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1).
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Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1). Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt
Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt
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*für alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung, deren Nichtbefolgung einen Verstoß nach StVO darstellt, wie die Schaltung von Streckenbeeinflussungsanlagen und Lichtsignalanlagen,
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*für alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung, deren Nichtbefolgung einen Verstoß nach StVO darstellt, wie die Schaltung von Streckenbeeinflussungsanlagen und Lichtsignalanlagen,  
*für Maßnahmen, die die wegweisende Beschilderung betreffen, wie Umleitungsempfehlungen über eine Wechselwegweisung
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*für Maßnahmen, die die wegweisende Beschilderung betreffen, wie Umleitungsempfehlungen über eine Wechselwegweisung  
*für Maßnahmen zur Einrichtung und Koordinierung von Arbeitsstellen.
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*für Maßnahmen zur Einrichtung und Koordinierung von Arbeitsstellen.  
Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig.
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Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
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Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
  
 
'''Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen'''
 
'''Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen'''
  
"Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG.
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"Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG. Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen
Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen
 
*den Bau
 
*die Unterhaltung
 
*den Betrieb
 
*die Verkehrssicherheit.
 
Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO)
 
Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen.
 
Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landes-straßen zuständig.
 
In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46).
 
  
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*den Bau
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*die Unterhaltung
|'''Ziele und Interessen Rolle'''
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*den Betrieb
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*die Verkehrssicherheit.
Im Rahmen der gesetzlichen sachlichen Zuständigkeit verfolgt das Land das Ziel der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs auf den Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Hessen.
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Die Ziele und Interessen für die Rolle des Landes im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement leiten sich wie folgt her:
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Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO) Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen. Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landes-straßen zuständig. In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46).
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| '''Ziele und Interessen Rolle'''
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Im Rahmen der gesetzlichen sachlichen Zuständigkeit verfolgt das Land das Ziel der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs auf den Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Hessen. Die Ziele und Interessen für die Rolle des Landes im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement leiten sich wie folgt her:
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'''Leitbild''': "Mobilität dauerhaft erhalten, dabei unerwünschte Verkehrsfolgen spürbar verringern." Oberziele und Ziele: "Aus dem Leitbild leiten sich die zu verfol-genden Ziele ab. Die Oberziele beinhalten die klassischen Ziel-felder im Verkehr, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit / des Verkehrsablaufs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minimierung der Umweltbelastungen. Oberziel ist auch die Verbesserung der Entscheidungshilfen für Verkehrsteilnehmer, und zwar in der Art, dass sie die Erreichung der drei verkehrlichen Oberziele unterstützen. (…) Das (…) dynamische Verkehrs¬management adressiert direkt in erster Linie die Oberziele „Optimierung des Verkehrsablaufes“, „Verbesserung der Entscheidungshilfen für den Verkehrsteilnehmer“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit“. Aus den genannten verkehrlichen Zielen und dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel leiten sich allgemeine betriebliche Ziele für den Einsatz von IVS ab, u.a.:
  
'''Leitbild''': "Mobilität dauerhaft erhalten, dabei unerwünschte Verkehrsfolgen spürbar verringern."
 
Oberziele und Ziele: "Aus dem Leitbild leiten sich die zu verfol-genden Ziele ab. Die Oberziele beinhalten die klassischen Ziel-felder im Verkehr, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit / des Verkehrsablaufs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minimierung der Umweltbelastungen. Oberziel ist auch die Verbesserung der Entscheidungshilfen für Verkehrsteilnehmer, und zwar in der Art, dass sie die Erreichung der drei verkehrlichen Oberziele unterstützen. (…) Das (…) dynamische Verkehrs¬management adressiert direkt in erster Linie die Oberziele „Optimierung des Verkehrsablaufes“, „Verbesserung der Entscheidungshilfen für den Verkehrsteilnehmer“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit“.
 
Aus den genannten verkehrlichen Zielen und dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel leiten sich allgemeine betriebliche Ziele für den Einsatz von IVS ab, u.a.:
 
 
*hohe Stabilität und Verfügbarkeit der Straßen- und IVS-Infrastruktur;  
 
*hohe Stabilität und Verfügbarkeit der Straßen- und IVS-Infrastruktur;  
*hohe Performance der Abläufe im System;
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*hohe Performance der Abläufe im System;  
*hohe Sicherheit der Abläufe und der Systemkomponenten gegen Ausfall und Fehlern;
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*hohe Sicherheit der Abläufe und der Systemkomponenten gegen Ausfall und Fehlern;  
*hohe Qualität der verarbeiteten und erzeugten Daten und Informationen;
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*hohe Qualität der verarbeiteten und erzeugten Daten und Informationen;  
 
*effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige IVS-Infrastruktur;  
 
*effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige IVS-Infrastruktur;  
 
*leichte und intuitive Handhabung;  
 
*leichte und intuitive Handhabung;  
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! colspan="2" | Aufgaben und Interessen
 
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| '''Aufgaben'''
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Die sachliche Zuständigkeit bedingt, dass das Land für Verkehrsmanagementmaßnahmen auf Straßen zuständig ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Rückgrat des strategischen Netzes im MIV bilden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird maßgeblich durch die Verkehrszentrale des Landes wahrgenommen, die größtenteils über automatische oder semi-automatische Systeme zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt. Typische Verkehrsmanagementmaßnahmen in der Zuständigkeit des Landes sind: Netzbeeinflussung, Streckenbeeinflussung, temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrstreifensignalisierung, Zuflussregelung an Anschlussstellen, Baustellen¬manage¬ment sowie Information der Verkehrsteilnehmer über Reise¬zeiten, Baustellen und Störungen z.B. über Internet oder Informationstafeln. Auslöser von Maßnahmen können sowohl vorhersehbare (planbare) Ereignisse sein – insbesondere Sperrungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustellen und Veranstaltungen – als auch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder Störungen im Verkehrsablauf. Im Zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement mit anderen Bundesländern, mit Kommunen, mit anderen Verkehrs¬trägern oder mit privaten Akteuren kommen spezifische Auf¬gaben im Zuge der Planung und Aktivierung von zuständigkeits¬übergreifenden Strategien hinzu (siehe auch unter "Prozesse".
Die sachliche Zuständigkeit bedingt, dass das Land für Verkehrsmanagementmaßnahmen auf Straßen zuständig ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Rückgrat des strategischen Netzes im MIV bilden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird maßgeblich durch die Verkehrszentrale des Landes wahrgenommen, die größtenteils über automatische oder semi-automatische Systeme zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt.
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Typische Verkehrsmanagementmaßnahmen in der Zuständigkeit des Landes sind: Netzbeeinflussung, Streckenbeeinflussung, temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrstreifensignalisierung, Zuflussregelung an Anschlussstellen, Baustellen¬manage¬ment sowie Information der Verkehrsteilnehmer über Reise¬zeiten, Baustellen und Störungen z.B. über Internet oder Informationstafeln. Auslöser von Maßnahmen können sowohl vorhersehbare (planbare) Ereignisse sein – insbesondere Sperrungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustellen und Veranstaltungen – als auch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder Störungen im Verkehrsablauf.
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Im Zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement mit anderen Bundesländern, mit Kommunen, mit anderen Verkehrs¬trägern oder mit privaten Akteuren kommen spezifische Auf¬gaben im Zuge der Planung und Aktivierung von zuständigkeits¬übergreifenden Strategien hinzu (siehe auch unter "Prozesse".  
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| '''Prozessbeteiligung'''
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Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements lassen sich in die Phasen der Strategieplanung und der gliedern. Prozessschritte sind (vereinfacht nach FGSV, 2003 und Hessen Mobil, 2014): '''Offline-Strategieentwicklung''' Festlegung des strategischen Netzes
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*Durchführung einer netz-, strecken- und punktbezogenen Verkehrsanalyse für das strategische Netz
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*Aufbau eines Engstellen- und Ereigniskatasters sowie Zuordnung von verkehrstechnischen und betrieblichen Maßnahmen
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*Definition von Strategien zur Beseitigung oder Reduktion der identifizierten Verkehrsprobleme durch Ableitung und Klassifizierung geeigneter Maßnahmenoptionen und durch Festlegung von Regeln für die Aktivierung und Deaktivierung
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*Bewertung der Strategien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Auswahl geeigneter Strategien, Festlegung von Prioritäten
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*Autorisierung der Strategien durch die beteiligten Akteure und Ablage in einer Strategiebibliothek bei den beteiligten Akteuren
  
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|'''Prozessbeteiligung'''
 
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Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements lassen sich in die Phasen der Strategieplanung und der gliedern. Prozessschritte sind (vereinfacht nach FGSV, 2003 und Hessen Mobil, 2014):
 
'''Offline-Strategieentwicklung'''
 
Festlegung des strategischen Netzes
 
*Durchführung einer netz-, strecken- und punktbezogenen Verkehrsanalyse für das strategische Netz
 
*Aufbau eines Engstellen- und Ereigniskatasters sowie Zuordnung von verkehrstechnischen und betrieblichen Maßnahmen
 
*Definition von Strategien zur Beseitigung oder Reduktion der identifizierten Verkehrsprobleme durch Ableitung und Klassifizierung geeigneter Maßnahmenoptionen und durch Festlegung von Regeln für die Aktivierung und Deaktivierung
 
*Bewertung der Strategien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Auswahl geeigneter Strategien, Festlegung von Prioritäten
 
*Autorisierung der Strategien durch die beteiligten Akteure und Ablage in einer Strategiebibliothek bei den beteiligten Akteuren
 
 
'''Online-Strategieumsetzung'''
 
'''Online-Strategieumsetzung'''
*Strategievorauswahl auf Basis der aktuellen Verkehrslage
 
*Strategieabstimmung mit den beteiligten Akteuren
 
*Gemeinsame Strategieumsetzung (Aktivierung und Deaktivierung der definierten Maßnahmen) einschließlich der Bereitstellung der Information über aktive Strategien an Dritte
 
*Generierung von Kenndaten für eine spätere Wirkungsanalyse zur Optimierung der Strategien
 
  
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*Strategievorauswahl auf Basis der aktuellen Verkehrslage
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*Strategieabstimmung mit den beteiligten Akteuren
|'''Interaktion mit andern IVS-Rollen'''
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*Gemeinsame Strategieumsetzung (Aktivierung und Deaktivierung der definierten Maßnahmen) einschließlich der Bereitstellung der Information über aktive Strategien an Dritte
|Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit weiteren Akteuren.
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*Generierung von Kenndaten für eine spätere Wirkungsanalyse zur Optimierung der Strategien
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| '''Interaktion mit andern IVS-Rollen'''
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| Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit weiteren Akteuren.  
 
Diese können sein:
 
Diese können sein:
*weitere Straßenbetreiber (Baulastträger)
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*weitere Straßenverkehrsbehörden
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*weitere Straßenbetreiber (Baulastträger)  
*Aufgabenträger imÖV
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*weitere Straßenverkehrsbehörden  
*Polizei
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*Aufgabenträger imÖV  
*Betreiber von Verkehrsanlagen
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*Polizei  
*Verkehrserzeuger
+
*Betreiber von Verkehrsanlagen  
*Rundfunkanstalten
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*Verkehrserzeuger  
*private Dienstanbieter
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*Rundfunkanstalten  
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*private Dienstanbieter  
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! colspan="2" | Daten und Informationen
 
! colspan="2" | Daten und Informationen
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| '''Benötigte Daten / Informationen'''
|'''Benötigte Daten / Informationen'''
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*Verkehrsdaten (in eigener Zuständigkeit)  
*Verkehrsdaten (in eigener Zuständigkeit)
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*Informationen über vorhersehbare Ereignisse (Planungsdaten zu Baustellen, Veranstaltungen etc.)  
*Informationen über vorhersehbare Ereignisse (Planungsdaten zu Baustellen, Veranstaltungen etc.)
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*Strategieanfragen der Patner  
*Strategieanfragen der Patner
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*Strategieanforderungen der Partner (Aktivierung, Deaktivierung)  
*Strategieanforderungen der Partner (Aktivierung, Deaktivierung)
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*Antworten auf eigene Strategieanfragen  
*Antworten auf eigene Strategieanfragen
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| '''Erzeugte Daten / Informationen'''
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|'''Erzeugte Daten / Informationen'''
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*Information über Auslöser (erfasste und bewertete unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Verkehrsstörungen etc.)  
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*Strategieanfragen an Partner  
*Information über Auslöser (erfasste und bewertete unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Verkehrsstörungen etc.)
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*Strategieanforderungen an Partner (Aktivierung, Deaktivierung)  
*Strategieanfragen an Partner
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*Schaltanforderungen(Routenempfehlungen auf dWiSta, WWW-Schaltungen etc.)  
*Strategieanforderungen an Partner (Aktivierung, Deaktivierung)
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*Informationen über aktivierte Strategien (zur Weitergabe an Dritte)  
*Schaltanforderungen(Routenempfehlungen auf dWiSta, WWW-Schaltungen etc.)
 
*Informationen über aktivierte Strategien (zur Weitergabe an Dritte)
 
  
 
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! colspan="2" | IVS-Capabilities
 
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| '''IVS-Fähigkeiten'''
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*Führung einer Strategiedatenbank  
*Führung einer Strategiedatenbank
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*Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)  
*Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
 
 
*Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung  
 
*Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung  
*Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW
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*Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW  
*Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte
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|'''Voraussetzungen'''
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*Führung einer Strategiedatenbank  
*Führung einer Strategiedatenbank
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*Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)  
*Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
 
 
*Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung  
 
*Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung  
*Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW
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*Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW  
*Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte
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*Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte  
 
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Version vom 10. Mai 2017, 11:47 Uhr

IVS-Rollen im Szenario Stadt-Fernstraße

IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Stadt-Fernstraße"

IVS-Rollenbeschreibung
IVS-Rolle für die IVS-Wertschöpfung IVS-Metarolle IVS-Akteur (Ö=Ökonomische Rolle, T=Technische Rolle), IVS-Stakeholder Schlüsselanliegen der IVS-Rolle IVS-Capabilities / IVS-Verantwortlichkeiten Wertigkeit der IVS-Rolle (gemäß Power Grid)

IVS-Akteur bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp)

IVS-Dienst-Ersteller

(IVS-Dienst erstellen und an IVS-Dienst-Betreiber übergeben)

IVS-Business und Financial Management IVS-Akteur (Ö) Erstellung von IVS-Diensten nach wirtschaftlichen und technischen Grundsätzen Beschaffung der Finanzmittel für die Erstellung von IVS-Diensten Key Player Öffentlicher Baulastträger
VM-Inhalte-Anbieter

(Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen erheben und bereitstellen) und VM-Service-Betreiber

IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (Ö und T) Verkehr nach politischen Vorgaben und fachlichen Grundsätzen optimal managen Verkehrsmanagementstrategien und -informationen zur Realzeit feststellen Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber (Verkehrsmanagement-Abteilung)
Baustellen-Inhalte-Anbieter

(Baustelleninformationen erheben und bereitstellen)

IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (Ö und T) Sicherstellung der StVO-Konformität von Baustellen Genehmigung von Baustellen, Anordnung von Sperrungen und Umleitungen für Baustellen auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach StVO § 45(1) Key Player Straßenverkehrsbehörde
Parken-Inhalte-Anbieter

(Statische und dynamischen Parkdaten erheben und bereitstellen)

IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (Ö und T) Wirtschaftlicher Betrieb kostenpflichtiger Parkierungsanlagen Belegungsgrad zuverlässig und in Realzeit erheben und publizieren Key Player Betreiber von kostenpflichtigen Parkierungsanlagen
IVS-Dienst-Betreiber

(IVS-Dienst betreiben)

IVS-Dienstbetreiber IVS-Akteur (Ö und T) Betrieb von IVS-Diensten nach wirtschaflichen und technischen Grundsätzen Betrieb der Infrastruktur und Software Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber, Straßenverkehrsbehörde
IVS-Dienste System-Lieferant

(Systeme, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten anforderungsgerecht herstellen, liefern und unterhalten)

Keine relevante IVS-Metarolle IVS-Stakeholder Herstellung und Verkauf von wettbewerbsfähigen Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Herstellung, Lieferung, Implementierung und Unterhaltung sowie Vetrieb von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Keep Informed Hersteller von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten
IVS-End-Nutzer

(Nutzung von IVS-Diensten)

IVS-End-Nutzer IVS-Akteur (Ö und T) Nutzung von bereitgestellten IVS-Diensten, mit dem Ziel, die Verkehrsnetze auf sicherere, koordiniertere und „klügere“ Weise zu nutzen bzw. das Verhalten auf die Betreiberziele auszurichten Nutzung von Daten und Informationen für strategische und/oder operative Entscheidungen bzgl. seiner Routenwahl (bzw. zur Beeinflussung seiner Routenwahl) Keep Satisfied Verkehrsteilnehmer, Logistikunternehmen

IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement"

VM-Inhalteanbieter Stadt

Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) VM-Inhalteanbieter Stadt (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der städtischen Seite erheben und bereitstellen
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle)
IVS-Metarolle IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Öffentlicher Straßenbetreiber Stadt (Amt für Verkehrsmanagement, Düsseldorf)
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich
  • Zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der IVS-Infrastruktur der Stadt.
  • Als Bauherr der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber für die Errichtung der IVS-Infrastruktur und in diesem Sinne auch für die Projektierung, Auftragsvergabe, Bauabwicklung- und -überwachung, Abnahme und den Betrieb der ITS-Infrastruktur sowie für die Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.
  • Als Betreiber rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich für den Betrieb des der IVS-Infrastruktur. Als Stellvertreter des Bürgers/ Verkehrsteilnehmers verantwortlich für die Sicherstellung von Sicherheit und Komfort des Verkehrsablaufs, die mit dem Einsatz des Systems bezweckt werden, sowie die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.

Beim hoheitsübergreifenden Verkehrsmanagement in der Rolle des Ansprechpartners und verantwortlichen IVS-Akteurs auf der Seite der Stadt

Ziele und Interessen Rolle
  • Verkehrliche Ziele: Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für alle Nutzer des städtischen Straßennetzes.
  • Betriebliche Ziele: Hohe Stabilität und Verfügbarkeit der IVS-Infrastruktur; hohe Sicherheit und Performance der Abläufe im System; hohe Qualität der bereitgestellten Informationen; effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige der IVS-Infrastruktur; leichte und intuitive Handhabung (geringe Aufwendungen für Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen); große Flexibilität und *Anpassungsfähigkeit auf die Anforderungen des Alltags; anforderungsgerechtes Leistungsspektrum bei überschaubarer Komplexität
Aufgaben und Interessen
Aufgaben
  • Umsetzung der gemeinsam mit der Landesseite vereinbarten Verkehrsmanagementstrategien mit Wirkung im kommunalen Netzbereich. Diese können im Kontext eines Strategie- und Informationsverbundes mit anderen Baulastträgern (andere Kommune, Land) und/oder mit privaten Dienstanbietern erweitert werden. Unter dem Betrachtungsfokus des baulastträger- und privatwirtschaftsübergreifenden Strategie- und Informationsverbundes, stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
    • Strategiemanagement vorhersehbarer Ereignisse
    • Management unvorhersehbarer Ereignisse
    • Baulastträgerübergreifende Kooperation
      • Anforderung von gemeinsam vereinbarten Schaltungen im Netz des jeweils anderen Baulastträgers. Strategieabgleich zwischen Baulastträgern auf Basis vordefinierten Strategien.
      • Austausch von Betriebszuständen und Meldungen
    • Austausch von Verkehrsdaten (LOS, Q, V usw.) für das gesamte Netz oder auch nur für den Netzübergangsbereich
    • Kooperation mit Privaten

Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld.

Prozessbeteiligung
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagementstrategien mit dem Land
  • Austausch von Verkehrsdaten mit dem Land
  • Abstimmung der Strategieauswahl mit dem Land im Falle von Stau und besonderen Ereignissen (Maßnahmenaustauschliste)
  • Austausch von Verkehrsdaten und Alternativrouten mit Privaten Service Providern (Strategiekonformes Routen)
Interaktion mit andern IVS-Rollen Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen
Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen Verkehrsdaten und Maßnahmenanforderungen
Erzeugte Daten / Informationen Aktualisierte Maßnahmenaustauschliste
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Erstellung und Visualisierung von Betriebszuständen und von zu einem Verkehrslagebericht aufbereitete Verkehrsdaten
  • Senden und Empfangen von Maßnahmenaustauschlisten
  • Senden und Empfangen von Bestätigungen von Maßnahmenanforderungen mittels Versand einer aktualisierten Maßnahmenaustauschliste
  • Weitergabe von Routenempfehlungen
Voraussetzungen
  • Leistungsfähige straßenseitige und zentralenseitige IVS-Infrastruktur
  • Leitstelle für Verkehrsmanagement mit online- und Realzeit- Interaktionsmöglichkeiten mit anderen IVS-Akteuren
  • Für zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement ausgebildetes, erfahrenes Personal

VM-Inhalteanbieter Fernstraße

Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) VM-Inhalteanbieter Fernstraße (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen)
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle)
IVS-Metarolle IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Öffentlicher Straßenbetreiber Fernstraße (Hessen Mobil, Verkehrszentrale Hessen)
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich

Die sachlichen Zuständigkeiten im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes(in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden.

Die IVS-Rolle des Landes beim zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement ergibt sich aus der sachlichen Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung sowie als für die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für Bundesfern- und Landesstraßen zuständige Straßenbaubehörde.

Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung

Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1). Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt

  • für alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung, deren Nichtbefolgung einen Verstoß nach StVO darstellt, wie die Schaltung von Streckenbeeinflussungsanlagen und Lichtsignalanlagen,
  • für Maßnahmen, die die wegweisende Beschilderung betreffen, wie Umleitungsempfehlungen über eine Wechselwegweisung
  • für Maßnahmen zur Einrichtung und Koordinierung von Arbeitsstellen.

Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.

Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen

"Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG. Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen

  • den Bau
  • die Unterhaltung
  • den Betrieb
  • die Verkehrssicherheit.

Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO) Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen. Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landes-straßen zuständig. In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46).

Ziele und Interessen Rolle

Im Rahmen der gesetzlichen sachlichen Zuständigkeit verfolgt das Land das Ziel der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs auf den Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Hessen. Die Ziele und Interessen für die Rolle des Landes im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement leiten sich wie folgt her:

Leitbild: "Mobilität dauerhaft erhalten, dabei unerwünschte Verkehrsfolgen spürbar verringern." Oberziele und Ziele: "Aus dem Leitbild leiten sich die zu verfol-genden Ziele ab. Die Oberziele beinhalten die klassischen Ziel-felder im Verkehr, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit / des Verkehrsablaufs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minimierung der Umweltbelastungen. Oberziel ist auch die Verbesserung der Entscheidungshilfen für Verkehrsteilnehmer, und zwar in der Art, dass sie die Erreichung der drei verkehrlichen Oberziele unterstützen. (…) Das (…) dynamische Verkehrs¬management adressiert direkt in erster Linie die Oberziele „Optimierung des Verkehrsablaufes“, „Verbesserung der Entscheidungshilfen für den Verkehrsteilnehmer“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit“. Aus den genannten verkehrlichen Zielen und dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel leiten sich allgemeine betriebliche Ziele für den Einsatz von IVS ab, u.a.:

  • hohe Stabilität und Verfügbarkeit der Straßen- und IVS-Infrastruktur;
  • hohe Performance der Abläufe im System;
  • hohe Sicherheit der Abläufe und der Systemkomponenten gegen Ausfall und Fehlern;
  • hohe Qualität der verarbeiteten und erzeugten Daten und Informationen;
  • effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige IVS-Infrastruktur;
  • leichte und intuitive Handhabung;
  • Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Systeme im Hinblick auf geänderte Anforderungen
Aufgaben und Interessen
Aufgaben

Die sachliche Zuständigkeit bedingt, dass das Land für Verkehrsmanagementmaßnahmen auf Straßen zuständig ist, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Rückgrat des strategischen Netzes im MIV bilden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird maßgeblich durch die Verkehrszentrale des Landes wahrgenommen, die größtenteils über automatische oder semi-automatische Systeme zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt. Typische Verkehrsmanagementmaßnahmen in der Zuständigkeit des Landes sind: Netzbeeinflussung, Streckenbeeinflussung, temporäre Seitenstreifenfreigabe, Fahrstreifensignalisierung, Zuflussregelung an Anschlussstellen, Baustellen¬manage¬ment sowie Information der Verkehrsteilnehmer über Reise¬zeiten, Baustellen und Störungen z.B. über Internet oder Informationstafeln. Auslöser von Maßnahmen können sowohl vorhersehbare (planbare) Ereignisse sein – insbesondere Sperrungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustellen und Veranstaltungen – als auch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder Störungen im Verkehrsablauf. Im Zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement mit anderen Bundesländern, mit Kommunen, mit anderen Verkehrs¬trägern oder mit privaten Akteuren kommen spezifische Auf¬gaben im Zuge der Planung und Aktivierung von zuständigkeits¬übergreifenden Strategien hinzu (siehe auch unter "Prozesse".

Prozessbeteiligung

Die Prozesse des zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements lassen sich in die Phasen der Strategieplanung und der gliedern. Prozessschritte sind (vereinfacht nach FGSV, 2003 und Hessen Mobil, 2014): Offline-Strategieentwicklung Festlegung des strategischen Netzes

  • Durchführung einer netz-, strecken- und punktbezogenen Verkehrsanalyse für das strategische Netz
  • Aufbau eines Engstellen- und Ereigniskatasters sowie Zuordnung von verkehrstechnischen und betrieblichen Maßnahmen
  • Definition von Strategien zur Beseitigung oder Reduktion der identifizierten Verkehrsprobleme durch Ableitung und Klassifizierung geeigneter Maßnahmenoptionen und durch Festlegung von Regeln für die Aktivierung und Deaktivierung
  • Bewertung der Strategien hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Auswahl geeigneter Strategien, Festlegung von Prioritäten
  • Autorisierung der Strategien durch die beteiligten Akteure und Ablage in einer Strategiebibliothek bei den beteiligten Akteuren

Online-Strategieumsetzung

  • Strategievorauswahl auf Basis der aktuellen Verkehrslage
  • Strategieabstimmung mit den beteiligten Akteuren
  • Gemeinsame Strategieumsetzung (Aktivierung und Deaktivierung der definierten Maßnahmen) einschließlich der Bereitstellung der Information über aktive Strategien an Dritte
  • Generierung von Kenndaten für eine spätere Wirkungsanalyse zur Optimierung der Strategien
Interaktion mit andern IVS-Rollen Jeder der unter "Prozessbeteiligung" genannten Schritte bedingt im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement die Interaktion mit weiteren Akteuren.

Diese können sein:

  • weitere Straßenbetreiber (Baulastträger)
  • weitere Straßenverkehrsbehörden
  • Aufgabenträger imÖV
  • Polizei
  • Betreiber von Verkehrsanlagen
  • Verkehrserzeuger
  • Rundfunkanstalten
  • private Dienstanbieter
Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen
  • Verkehrsdaten (in eigener Zuständigkeit)
  • Informationen über vorhersehbare Ereignisse (Planungsdaten zu Baustellen, Veranstaltungen etc.)
  • Strategieanfragen der Patner
  • Strategieanforderungen der Partner (Aktivierung, Deaktivierung)
  • Antworten auf eigene Strategieanfragen
Erzeugte Daten / Informationen
  • Information über Auslöser (erfasste und bewertete unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Verkehrsstörungen etc.)
  • Strategieanfragen an Partner
  • Strategieanforderungen an Partner (Aktivierung, Deaktivierung)
  • Schaltanforderungen(Routenempfehlungen auf dWiSta, WWW-Schaltungen etc.)
  • Informationen über aktivierte Strategien (zur Weitergabe an Dritte)
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Führung einer Strategiedatenbank
  • Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
  • Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung
  • Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW
  • Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte
Voraussetzungen
  • Führung einer Strategiedatenbank
  • Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter)
  • Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung
  • Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW
  • Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte

Power-Grid im Szenario Stadt-Fernstraße

Die verschiedenen IVS-Rollen im Szenario Stadt-Fernstraßehaben unterschiedliche Wertigkeiten in Bezug auf das Zustandekommen und für den Betrieb des IVS-Dienstes "zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement". Gemäß dem Rollen-Power-Grid Modell können dabei vier unterschiedliche Wertigkeiten unterschieden werden.

In der nachfolgenden Grafik ist Rollen-Power-Grid Modell für die identifizierten IVS-Rollen dargestellt.

Power Grid Szenario Stadt-Fernstraße

IVS-Rollen im Szenario Fernstraße-Fernstraße

IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Fernstraße-Fernstraße"

IVS-Rollenbeschreibung
IVS-Rolle für die IVS-Wertschöpfung IVS-Metarolle IVS-Akteur (Ö=Ökonomische Rolle, T=Technische Rolle), IVS-Stakeholder Schlüsselanliegen der IVS-Rolle IVS-Capabilities / IVS-Verantwortlichkeiten Wertigkeit der IVS-Rolle (gemäß Power Grid)

IVS-Akteur bwz. IVS-Akteurs-Stereotyp)

IVS-Dienst-Ersteller

(IVS-Dienst erstellen und an IVS-Dienst-Betreiber übergeben)

IVS-Business und Financial Management IVS-Akteur (Ö) Erstellung von IVS-Diensten nach wirtschaflichen und technischen Grundsätzen Beschaffung der Finanzmittel für und Erstellung von IVS-Diensten Key Player Öffentlicher Baulastträger
VM-Inhalte-Anbieter

(Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen erheben und bereitstellen) und VM-Service-Betreiber

IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (Ö und T) Verkehr nach politischen Vorgaben und fachlichen Grundsätzen optimal managen Verkehrsmanagementstrategien und -informationen zur Realzeit feststellen Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber (Verkehrsmanagement-Abteilung)
Baustellen-Inhalte-Anbieter

(Baustelleninformationen erheben und bereitstellen)

IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (T) Sicherstellung der StVO-Konformität von Baustellen Genehmigung von Baustellen, Anordnung von Sperrungen und Umleitungen für Baustellen auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach StVO § 45(1) Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber
IVS-Dienst-Betreiber

(IVS-Dienst betreiben)

IVS-Dienstbetreiber IVS-Akteur (T) Betrieb von IVS-Diensten nach wirtschaflichen und technischen Grundsätzen Betrieb der Infrastruktur und Software Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber
IVS-Dienste System-Lieferant

(Systeme, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten anforderungsgerecht herstellen, liefern und unterhalten)

Technikhersteller und -lieferant IVS-Stakeholder Herstellung und Verkauf von wettbewerbsfähigen Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Herstellung, Lieferung, Implementierung und Unterhaltung sowie Vetrieb von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Keep Informed Hersteller von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten
Nutzer

(Nutzung von IVS-Diensten)

End-Benutzer IVS-Stakeholder Nutzung von bereitgestellten IVS-Diensten, mit dem Ziel, die Verkehrsnetze auf sicherere, koordiniertere und „klügere“ Weise zu nutzen bzw. das Verhalten auf die Betreiberziele auszurichten Nutzung von Daten und Informationen für strategische und/oder operative Entscheidungen bzgl. seiner Routenwahl (bzw. zur Beeinflussung seiner Routenwahl) Keep Satisfied Verkehrsteilnehmer, Logistikunternehmen

IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Fernstraße-Fernstraße"

Power-Grid im Szenario Fernstraße-Fernstraße

Die verschiedenen IVS-Rollen im Szenario Fernstraße-Fernstraßehaben unterschiedliche Wertigkeiten in Bezug auf das Zustandekommen und für den Betrieb des IVS-Dienstes "zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement". Gemäß dem Rollen-Power-Grid Modell können dabei vier unterschiedliche Wertigkeiten unterschieden werden.

In der nachfolgenden Grafik ist Rollen-Power-Grid Modell für die identifizierten IVS-Rollen dargestellt.

Power Grid Szenario Fernstraße-Fernstraße