Gap-Analyse Anwendungsarchitektur Los 3: Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement - IVS-Anwendung

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IVS-Anwendungen im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement

Über eine Gap-Analyse werden die Unterschiede zwischen der Ausgangssituation und der Zielsituation der IVS-Anwendungsarchitektur bezüglich der IVS-IAnwendungen im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement herausgearbeitet. Dazu werden die Darstellungsmittel verwendet, die für die Beschreibung der Ausgangssituation der IVS-Anwendungsarchitektur und der Ziel-IVS-Anwendungsarchitektur verwendet wurden.

Ergebnisse der Gap-Anlayse sind mögliche IVS-Anwendungsarchitekturkandidaten, die im nächsten Schritt der Phase C unter dem Abschnitt "IVS-Anwendungsarchitektur" in die IVS-Architektur-Roadmap Eingang finden.

Szenarien von IVS-Anwendungen im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement

Im Nachfolgenden sind die Ergebnisse der Gap-Analyse bezüglich der IVS-Anwendungen für die beiden Szenarien Stadt-Fernstraße sowie Fernstraße-Fernstraße dargestellt.

Szenario Stadt -  Fernstraße

 

Szenario Fernstraße - Fernstraße

Katalog IVS-Anwendungen für Geschäftsprozesse Planung und Betrieb
Name der Anwendung Service (ja/nein)

Domäne

(Anwendungsgebiet: Verkehrsmanagement, Straßenverkehrstechnik, Öffentlicher Verkehr, ...)

Beschreibung
Wirkungsanalyse von Strategien/ Strategiebewertung nein Verkehrsmanagement Im Rahmen der Wirkungsanalyse soll ermittelt werden, welchen Beitrag die entwickelten Strategien zur Lösung der jeweiligen verkehrlichen Probleme leisten. Dabei kann entweder eine Grobanalyse oder eine Detailanalyse bezüglich der verkehrlichen Wirkungspotenziale durchgeführt werden. Diese Erkenntnisse können dann schließlich im Zuge der Planung Berücksichtigung finden.
Überwachung von Strategien nein Verkehrsmanagement Im laufenden Betrieb der aktivierten Strategien sind diese hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Verkehr zu beobachten bzw. zu überwachen. Dazu werden die einzelnen Maßnahmen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich überwacht und bei Eintreten von negativen Auswirkungen ggf. eine Deaktivierung angefordert.