Diskussion:IVS-Archtekturvision Los3

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Leider wird die Tabelle zerschossen, sobald man darin Inhalte ändert.

Daher folgenderÄnderungsvorschlag auf diesem Weg:

ALT:

IVS-Architektur: Handlungsoptionen

  • Entwicklung einer zuständigkeitsübergreifenden Verkehrspolitik
  • Entwicklung und Unterzeichnung eines MoU - Memorandum of Understanding / eines Kooperationsvertrags

NEU:

IVS-Architektur: Handlungsoptionen

  • Entwicklung einer zuständigkeitsübergreifenden Verkehrspolitik
  • Etablierung eines Handlungsrahmens für das zuständigkeitsübergreifende Verkehrsmanagement einschließlich Grundregeln der Kooperation (z.B. LISA)
  • ggf. Entwicklung und Unterzeichnung eines MoU - Memorandum of Understanding / eines Kooperationsvertrags

Grund: Die von LISA ausgefüllte Ebene oberhalb einzelner Kooperationen war nicht gefüllt. Zugleich macht LISA den Abschluss einzelner MoU entbehrlich, daher ein ggf. ergänzt.

Reußwig, 10.5.2017


Für die nachfolgende Passage sehe ich Diskussionsbedarf:

Für die zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement bieten sich grundsätzlich zwei unterschiedliche Zusammenarbeitsmodellansätze an:

"Loses" zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement (Modell Dmotion)
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten agieren in ihrem Zuständigkeitsbereich unabhängig, stimmen jedoch ihre durch einen "gemeinsamen Runden Tisch" vorab geplanten und festgelegten Strategien im operativen Betrieb eng miteinander ab.
"Gekoppeltes" zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement (Modell IVLZ Stuttgart)
Von den unterschiedlichen Zuständigkeiten explizit abgestellte Mitarbeiter arbeiten als Team in einer dafür speziell errichteten integrierten Verkehrsmangementzentrale unmittelbar zusammen und stimmen ihre Strategien sowohl in der Planung ("Runder Tisch") als auch operativ im Team direkt miteinander ab und entwicklen sie im ooperativen Betrieb ständig weiter.
 
Mir gefällt der Widerspruch "lose" und "gekoppelt" nicht.
  • Die LISA-Kooperation ist nicht "lose", sondern basiert auf fest vereinbarten Strategien und einem verbindluchen Prozessablauf.
  • Der Begriff "runder Tisch" passt nicht, da alle Beteilgten im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verbindlich agieren.
  • Der "Widerspruch" findet m.E. nur auf technischer Ebene, in der Frage der Kopplung von Zentralen, statt. Oder haben die Gebietskörperschaften, die Mitarbeiter abstellen, tatsächlich irgendwelche Rechte / Pflichten / Zuständigkeiten abgetreten?

Reußwig, 10.5.2017