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Version vom 24. Mai 2016, 10:27 Uhr

Politischer Hintergrund von IVS und Zuständigkeitsübergreifendem Verkehrsmanagement

Europäische Ebene

Mit dem „Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa“ [kurz IVSAktionsplan, KOM(2008) 886] hat die Europäische Kommission für den Güter- und Personenverkehr drei Kernziele formuliert:

  • Verbesserung der Umweltverträglichkeit,
  • Steigerung der Effizienz,
  • Erhöhung der Sicherheit.

Als einen der Lösungsbeitrage will die EU-Kommission den verstärkten Einsatz intelligenter Verkehrssysteme fördern und hat mit dem IVS-Aktions-Plan (ITS-Action Plan) und der IVS-Direktive (ITS-Directive) zwei wichtige Instrumentarien bereitgestellt.

Der IVS-Aktions-Plan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa legt sechs sog. „vorrangige Aktionsbereiche“ fest:

  • Aktionsbereich 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten
  • Aktionsbereich 2: Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement

in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen

  • Aktionsbereich 3: Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr
  • Aktionsbereich 4: Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur
  • Aktionsbereich 5: Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen
  • Aktionsbereich 6: Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter

Verkehrssysteme

Abgeleitet aus der Forderung zur legislativen Umsetzung der Ziele der EU (Aktionsbereich 6) wurde im Jahr 2010 die IVS-Direktive (Richtlinie 2010/40/EU) verfasst. Sie stellt mit vier „vorrangigen Bereichen“ den Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern dar.

  • Vorrangiger Bereich 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten
  • Vorrangiger Bereich 2: Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und

Frachtmanagement

  • Vorrangiger Bereich 3: IVS-Anwendungen zur Erleichterung der Straßenverkehrssicherheit
  • Vorrangiger Bereich 4: Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur

Nationale Ebene

Für die Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU in nationales Recht ist in Deutschland das BMVI zuständig. Zur Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung hat das BMVI einen IVS-Beirat installiert. Gemeinsam wurde in den Jahren 2010 bis 2012 unter dem Titel IVS-Aktionsplan „Straße“ ein sog. „Rahmen für die koordinierte Weiterentwicklung bestehender und beschleunigte Einführung neuer Intelligenter Verkehrssysteme in Deutschland bis 2020“ erarbeitet und im August 2012 präsentiert.

Der IVS-Aktionsplan „Straße“ formuliert im ersten Teil neben Zielsetzung, Geltungsbereich und Motivation für diesen Plan auch die nationale, deutsche IVS-Strategie (Leitbild) sowie die diesbezüglichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Im zweiten Teil werden die eigentlichen, auf das Jahr 2020 ausgerichteten IVS-Maßnahmen aufgelistet und spezifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Projekte zur Erarbeitung von Leitbildern, Rahmen- und Referenzarchitekturen für Teilgebiete von IVS sowie zur Entwicklung von IVS-Maßnahmen/Instrumenten zur Einführung von IVS für den modalen und intermodalen IV (Personen- und Güterverkehr) aber teilweise auch für den ÖV. Mit der Inkraftsetzung des IVS-Aktionsplans „Straße“ wurden die „vorrangigen Bereiche“ der Richtlinie 2010/40/EU auf drei „Handlungsfelder“ reduziert:

  • Handlungsfeld 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten
  • Handlungsfeld 2: Durchgängigkeit der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrsmanagement und

Verkehrsinformation

  • Handlungsfeld 3: IVS-Anwendungen zur Steigerung der Verkehrseffizient, Verkehrssicherheit

und Umweltverträglichkeit

Das vorliegende Projekt zur Entwicklung einer IVS-Rahmenarchitektur Straße ist Bestandteil der Maßnahmen im Handlungsfeld 2 (Unterpunkt 2.3). Folgende Zielsetzungen wurden formuliert:

  • Schaffung eines allseits akzeptierten Verständnisses von Verkehrsmanagement als

Voraussetzung zuständigkeitsübergreifender und für den Verkehrsteilnehmer durchgängiger IVSVerkehrsmanagement-Dienste. Damit eng verknüpft ist die Erleichterung der Entwicklung und Einführung von IVS-Diensten im zuständigkeitsübergreifenden Kontext.

  • Zielerreichung durch die Entwicklung einer entsprechenden IVS-Referenzarchitektur mit

funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungsprofilen für die Harmonisierung der Kooperation und Kollaboration hoheitlich souveräner Straßenbetreiber und Service-Provider und für die Interoperabilität ihrer technischen Systeme.

In Deutschland existieren derzeit keine einheitlichen strategischen Zielvorgaben oder eine verbindliche Referenzarchitektur zur Umsetzung innovativer Anwendungen im Bereich zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements. Eine auf Standards beruhende Harmonisierung und Interaktion bestehender und neuer IVS-Anwendungen/Dienste ist daher nicht ohne weiteres möglich.

Politikhintergrund Land =

Beispiel Hessen Mobil

Politikhintergrund Stadt=

Beispiel Düsseldorf