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|- Aktivität || Eine Aktivität ist eine Tätigkeit oder ein von einem System ausgeführter Arbeitsschritt, der sich sinnvoll in einem Prozess einzeln beschreiben lässt.
 
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Version vom 30. November 2015, 20:36 Uhr

IVS-Glossar

Begriff Erläuterung
Akteur Person oder System, welche(s) eine Kommunikation mit einem anderen Akteur im Rahmen eines Anwendungsfalls initiiert. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Architektur Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich
Architektur realer Systeme Die Architektur realer Systeme ist die tatsächliche Umsetzung einer Referenzarchitektur bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall.
Anwendungsfall Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Betreiber Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Domäne Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) Systeme, bei denen zur Unterstützung von

Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))

Interoperabilität Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Aktionsplan Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Richtlinie Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Strategie Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Kompatibilität Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen (Teilsystemen) zu kommunizieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Konformität Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Nationaler IVS-Rahmenplan Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Prozess Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Rahmenarchitektur Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden
Referenzarchitektur Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten.
Rolle Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Schnittstelle Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Stakeholder Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende).
System Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Teilsystem Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]

UML-Diagramme zum Glossar

Prozess, Aktivität, Rolle

Datei:Prozess-Aktivität-Rolle.jpg


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