IVS-Glossar: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
| Architektur || Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich | | Architektur || Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich | ||
|- | |- | ||
− | | Akteur || Person oder System | + | | Akteur || Person oder System, welche(s) eine Kommunikation mit einem anderen Akteur im Rahmen eines Anwendungsfalls initiiert. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
| Anwendungsfall || Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Anwendungsfall || Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
Zeile 13: | Zeile 13: | ||
| Domäne || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird | | Domäne || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird | ||
|- | |- | ||
− | | Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || Systeme | + | | Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || Systeme, bei denen zur Unterstützung von |
Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) | Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) | ||
|- | |- | ||
− | | Interoperabilität || Eigenschaft | + | | Interoperabilität || Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
− | | IVS-Aktionsplan || Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und | + | | IVS-Aktionsplan || Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
| IVS-Richtlinie || Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | IVS-Richtlinie || Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
| Nationaler IVS-Rahmenplan || Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Nationaler IVS-Rahmenplan || Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
|- | |- | ||
− | | Prozess || Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, | + | | Prozess || Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
| Rahmenarchitektur || Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden | | Rahmenarchitektur || Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden | ||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
| Rolle || Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Rolle || Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
|- | |- | ||
− | | Schnittstelle || Eine | + | | Schnittstelle || Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
| System || Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | System || Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
|- | |- | ||
− | | Teilsystem || Ein Teilsystem ist ein System, | + | | Teilsystem || Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|- | |- | ||
− | | Verkehrsmanagement || Verkehrsmanagement ist | + | | Verkehrsmanagement || Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
|} | |} | ||
<br> | <br> |
Version vom 30. November 2015, 19:21 Uhr
IVS-Glossar
Begriff | Erläuterung |
---|---|
Architektur | Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich |
Akteur | Person oder System, welche(s) eine Kommunikation mit einem anderen Akteur im Rahmen eines Anwendungsfalls initiiert. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Anwendungsfall | Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Betreiber | Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Domäne | Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird |
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) | Systeme, bei denen zur Unterstützung von
Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) |
Interoperabilität | Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
IVS-Aktionsplan | Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
IVS-Richtlinie | Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
IVS-Strategie | Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Kompatibilität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen (Teilsystemen) zu kommunizieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Konformität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Nationaler IVS-Rahmenplan | Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Prozess | Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Rahmenarchitektur | Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden |
Referenzarchitektur | Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. |
Rolle | Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Schnittstelle | Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
System | Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Teilsystem | Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
Verkehrsmanagement | Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |