IVS-Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

Aus IVS-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 15: Zeile 15:
 
| Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || Systeme (Teilsysteme), bei denen zur Unterstützung von  
 
| Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || Systeme (Teilsysteme), bei denen zur Unterstützung von  
 
Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))  
 
Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))  
 +
|-
 +
| Interoperabilität || Eigenschaft  von Systemen (Teilsystemen),  mit  anderen Systemen (Teilsystemen)  über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
 +
|-
 +
| IVS-Aktionsplan || Nationale  Ausprägung  des  EU-ITS-Actions-Plans zur  Vorgabe  einer  Grundstruktur  für konkrete Planungen zur Modellierung und Realsierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
 +
|-
 +
| IVS-Richtlinie || Eine  IVS-Richtlinie  ist  eine  Handlungsvorschrift  mit  bindendem  Charakter  für  die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
 +
|-
 +
| IVS-Strategie || Die  IVS-Strategie  trifft  Festlegungen  zu  Handlungsabsichten,  besten  Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern,  Positionierungen  und  Sichtweisen  der  Akteure  Intelligenter  Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
 
|-
 
|-
 
| Prozess || Ein  Prozess  beschreibt  eine  Folge  von  Aktivitäten  und  Ereignissen oder  anderen  Geschäftsprozessen,  die  schrittweise  ausgeführt  werden,  um  ein  definiertes  geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]  
 
| Prozess || Ein  Prozess  beschreibt  eine  Folge  von  Aktivitäten  und  Ereignissen oder  anderen  Geschäftsprozessen,  die  schrittweise  ausgeführt  werden,  um  ein  definiertes  geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]  

Version vom 30. November 2015, 18:36 Uhr

IVS-Glossar

Begriff Erläuterung
Architektur Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich
Akteur Person oder System (Teilsystem), welche(s) eine Kommunikation mit einem anderen Akteur (Person oder System (Teilsystem)) im Rahmen eines Anwendungsfalls initiiert. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Anwendungsfall Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Betreiber Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Domäne Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) Systeme (Teilsysteme), bei denen zur Unterstützung von

Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))

Interoperabilität Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), mit anderen Systemen (Teilsystemen) über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Aktionsplan Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realsierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Richtlinie Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
IVS-Strategie Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Prozess Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Rolle Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Schnittstelle Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems (Teilsystems), welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen (Teilsystemen) dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
System Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]
Verkehrsmanagement Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV]




<< Zurück zur Hauptseite