IVS-Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

Aus IVS-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 6: Zeile 6:
 
== Begriffsdefinitionen ==
 
== Begriffsdefinitionen ==
 
{| class="wikitable"
 
{| class="wikitable"
! Begriff!! Referenz || Definition || Englisch || Reference || Definition
+
! Begriff !! Referenz || Definition || Englisch || Reference || Definition
 
|-
 
|-
 
| Begriff|| ||Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt.
 
| Begriff|| ||Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt.
Zeile 17: Zeile 17:
 
| Architektur || || Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich
 
| Architektur || || Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich
 
|-
 
|-
| Anwendungsfall || FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren.
+
| Anwendungsfall || FGSV AK 3.1.4|| Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren.
 
|-
 
|-
| Betreiber ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV || Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein.  
+
| Betreiber ||FGSV AK 3.1.4 || Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein.  
 
|-
 
|-
 
| Domäne || || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird
 
| Domäne || || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird
Zeile 25: Zeile 25:
 
| Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || || Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))  
 
| Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || || Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))  
 
|-
 
|-
| Interoperabilität ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben.  
+
| Interoperabilität ||FGSV AK 3.1.4 || Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben.  
 
|-
 
|-
| IVS-Aktionsplan ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV || Nationale  Ausprägung  des  EU-ITS-Actions-Plans zur  Vorgabe  einer  Grundstruktur  für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.  
+
| IVS-Aktionsplan ||FGSV AK 3.1.4 || Nationale  Ausprägung  des  EU-ITS-Actions-Plans zur  Vorgabe  einer  Grundstruktur  für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.  
 
|-
 
|-
| IVS-Richtlinie ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Eine  IVS-Richtlinie  ist  eine  Handlungsvorschrift  mit  bindendem  Charakter  für  die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen.
+
| IVS-Richtlinie ||FGSV AK 3.1.4 || Eine  IVS-Richtlinie  ist  eine  Handlungsvorschrift  mit  bindendem  Charakter  für  die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen.
 
|-
 
|-
| IVS-Strategie ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV||Die  IVS-Strategie  trifft  Festlegungen  zu  Handlungsabsichten,  besten  Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern,  Positionierungen  und  Sichtweisen  der  Akteure  Intelligenter  Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.  
+
| IVS-Strategie ||FGSV AK 3.1.4 ||Die  IVS-Strategie  trifft  Festlegungen  zu  Handlungsabsichten,  besten  Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern,  Positionierungen  und  Sichtweisen  der  Akteure  Intelligenter  Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.  
 
|-
 
|-
| Kompatibilität ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV||Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren.
+
| Kompatibilität ||FGSV AK 3.1.4 ||Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren.
 
|-
 
|-
| Konformität ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen.  
+
| Konformität ||FGSV AK 3.1.4 ||Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen.  
 
|-
 
|-
 
| Mobilität || ||Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum.
 
| Mobilität || ||Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum.
 
|-
 
|-
| Nationaler IVS-Rahmenplan ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Der  nationale  IVS-Rahmenplan  zeigt  Strategien  und  geeignete  Maßnahmen  für  die  Umsetzung  auf  und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume.
+
| Nationaler IVS-Rahmenplan ||FGSV AK 3.1.4 ||Der  nationale  IVS-Rahmenplan  zeigt  Strategien  und  geeignete  Maßnahmen  für  die  Umsetzung  auf  und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume.
 
|-
 
|-
 
| Person || ||Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch.  
 
| Person || ||Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch.  
 
|-
 
|-
| Prozess ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Ein  Prozess  beschreibt  eine  Folge  von  Aktivitäten  und  Ereignissen oder  anderen  Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen.
+
| Prozess ||FGSV AK 3.1.4 ||Ein  Prozess  beschreibt  eine  Folge  von  Aktivitäten  und  Ereignissen oder  anderen  Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen.
 
|-
 
|-
 
| Rahmenarchitektur || ||Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden
 
| Rahmenarchitektur || ||Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden
Zeile 49: Zeile 49:
 
| Referenzarchitektur || ||Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten.   
 
| Referenzarchitektur || ||Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten.   
 
|-
 
|-
| Rolle ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden.
+
| Rolle ||FGSV AK 3.1.4 ||Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden.
 
|-
 
|-
| Schnittstelle ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient.
+
| Schnittstelle ||FGSV AK 3.1.4 ||Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient.
 
|-
 
|-
 
| Stakeholder || ||Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende).
 
| Stakeholder || ||Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende).
 
|-
 
|-
| System ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen.  
+
| System ||FGSV AK 3.1.4 ||Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen.  
 
|-
 
|-
 
| Systemarchitektur || ||Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall.
 
| Systemarchitektur || ||Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall.
 
|-
 
|-
| Teilsystem ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Ein  Teilsystem  ist  ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist.
+
| Teilsystem ||FGSV AK 3.1.4 ||Ein  Teilsystem  ist  ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist.
 
|-
 
|-
| Verkehrsmanagement ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV ||Verkehrsmanagement  ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren.
+
| Verkehrsmanagement ||FGSV AK 3.1.4 ||Verkehrsmanagement  ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren.
 
|}
 
|}
  

Version vom 18. Februar 2016, 09:10 Uhr

Das IVS-Glossar besteht aus einer Tabelle, in der einzelne bzw. zusammengesetzte Worte definiert d.h. einem Begriff zugeordnet werden. Die Beziehungen zwischen ausgewählten Begriffen werden in UML-Klassendiagrammen dargestellt, wobei für jedes Wort eine UML-Klasse dargestellt wird. Das IVS-Glossar wird während der Projektlaufzeit im IVS-Wiki gepflegt. Zum Abschluss des Projekts wird das IVS-Glossar in ein Word-Dokument überführt.


Begriffsdefinitionen

Begriff Referenz Definition Englisch Reference Definition
Begriff Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt.
Akteur Person oder System, welche(s) eine Aktivität im Rahmen eines Prozesses durchführt.
Aktivität Eine Aktivität ist eine Tätigkeit oder ein von einem System ausgeführter Arbeitsschritt, der sich sinnvoll in einem Prozess einzeln beschreiben lässt.
Architektur Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich
Anwendungsfall FGSV AK 3.1.4 Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren.
Betreiber FGSV AK 3.1.4 Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein.
Domäne Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS))
Interoperabilität FGSV AK 3.1.4 Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben.
IVS-Aktionsplan FGSV AK 3.1.4 Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.
IVS-Richtlinie FGSV AK 3.1.4 Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen.
IVS-Strategie FGSV AK 3.1.4 Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland.
Kompatibilität FGSV AK 3.1.4 Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren.
Konformität FGSV AK 3.1.4 Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen.
Mobilität Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum.
Nationaler IVS-Rahmenplan FGSV AK 3.1.4 Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume.
Person Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch.
Prozess FGSV AK 3.1.4 Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen.
Rahmenarchitektur Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden
Referenzarchitektur Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten.
Rolle FGSV AK 3.1.4 Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden.
Schnittstelle FGSV AK 3.1.4 Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient.
Stakeholder Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende).
System FGSV AK 3.1.4 Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen.
Systemarchitektur Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall.
Teilsystem FGSV AK 3.1.4 Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist.
Verkehrsmanagement FGSV AK 3.1.4 Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren.

UML-Diagramme zum Glossar

Architektur

Das folgende Diagramm zeigt die verschiedenen Konkretisierungsstufen von Architektur und deren Zusammenhang mit konkreten Systemen: Datei:Architektur.jpg

Prozess, Aktivität, Rolle, Akteur

Im folgenden Diagramm wird ein Prozess als Folge von Aktivitäten und deren Zuordnung zu Akteuren und Rollen dargestellt: Datei:Prozess-Aktivität-Rolle-Akteur.jpg

Akteur, Person, System, Teilsystem, Schnittstelle

Akteure sind Personen oder Systeme, wobei letztere über Schnittstellen kommunizieren: Datei:Akteur-Person-System-Teilsystem-Schnittstelle.jpg


<< Zurück zur Hauptseite