IVS-Domäne Zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements - Template: Unterschied zwischen den Versionen

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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aufgrund einer Anmerkung von Herrn Albrecht in der laufenden Betreuerkreissitzung ist mir der Gedanke gekommen, dass wir angesichts der kommenden Fernstraßengesellschaft ggf. doch mehr als nur zwei Fälle betrachten müssen, insbesondere auch dann, wenn die Bundesstraßen möglicherweise in einigen Ländern beim Land bleiben, in anderen nicht:
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Das klassische Land-Land könnte, soweit nur Autobahnen betroffen sind, dafür entfallen, zumindest auf der organisatorischen Ebene. Technisch kann es dann allerdings sein, dass wir bis auf Weiteres die organisationsinternen Schnittstellen zwischen den historisch gewachsenen Teilsystemen Bund betrachten dürfen.
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Es bleibt spannend.
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Schönes Beispiel, was passiert, wenn nur in einer Dimension gedacht wird. Bislang haben wir in Hessen außerhalb der großen Städte eine einheitliche Zuständigkeit über das gesamte klassifizierte Straßennetz von BAB bis Kreisstraße. Dennoch war die Abstimmung zwischen Baustellen auf der BAB und auf den Umleitungsstrecken im Basisnetz schon schwer genug. Da bin ich ja sehr gespannt, wie das künftig besser werden soll.
  
 
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Version vom 19. November 2016, 12:31 Uhr

IVS-Domäne Los 3 - IVS-Referenzarchitektur-ZÜVM

IVS-Domäne: Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement

IVS-Domäne: Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement
Verkehrsnetz Straße (geerbt von Los 1)
Dienst-Typ Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement (Stadt-Land; Land-Land...)
Sicht IVS-Architektur (Referenzmodell-Ebene)
Perspektive Politik, Staat, Öffentliche Straßenbetreiber
Fokus Geschäftsarchitektur und Informationssystemarchitektur (geerbt von Los 1)

Hinweis von Herrn Reußwig anläßlich der 1. Betreuerkreissitzung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund einer Anmerkung von Herrn Albrecht in der laufenden Betreuerkreissitzung ist mir der Gedanke gekommen, dass wir angesichts der kommenden Fernstraßengesellschaft ggf. doch mehr als nur zwei Fälle betrachten müssen, insbesondere auch dann, wenn die Bundesstraßen möglicherweise in einigen Ländern beim Land bleiben, in anderen nicht:

  • Bund-Land
  • Bund-Land-Land
  • Bund-Stadt
  • Bund-Land-Stadt (betrifft vermutlich alle bisher bestehenden Land-Stadt-Kooperationen; zumindest im Fall Frankfurt befinden sich zwischen der Autobahn und dem Ortsschild dann Bundesstraßen in Zuständigkeit des Landes)
  • Land-Stadt

Das klassische Land-Land könnte, soweit nur Autobahnen betroffen sind, dafür entfallen, zumindest auf der organisatorischen Ebene. Technisch kann es dann allerdings sein, dass wir bis auf Weiteres die organisationsinternen Schnittstellen zwischen den historisch gewachsenen Teilsystemen Bund betrachten dürfen.

Es bleibt spannend.

Schönes Beispiel, was passiert, wenn nur in einer Dimension gedacht wird. Bislang haben wir in Hessen außerhalb der großen Städte eine einheitliche Zuständigkeit über das gesamte klassifizierte Straßennetz von BAB bis Kreisstraße. Dennoch war die Abstimmung zwischen Baustellen auf der BAB und auf den Umleitungsstrecken im Basisnetz schon schwer genug. Da bin ich ja sehr gespannt, wie das künftig besser werden soll.

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IVS-Domäne - Los3: IVS-Referenzarchitektur-ZÜVM


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