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IVS -Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement"

Szenario Stadt-Land

IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Stadt-Land"

IVS-Rollenbeschreibung
IVS-Rolle für die IVS-Wertschöpfung IVS-Metarolle IVS-Akteur (Ö=Ökonomische Rolle, T=Technische Rolle), IVS-Stakeholder Schlüsselanliegen der IVS-Rolle IVS-Capabilities / IVS-Verantwortlichkeiten Wertigkeit der IVS-Rolle (gemäß Power Grid)

IVS-Akteur bwz. IVS-Akteurs-Stereotyp)

IVS-Dienst-Ersteller

(IVS-Dienst erstellen und an IVS-Dienst-Betreiber übergeben)

IVS-Business und Financial Management IVS-Akteur (Ö) Erstellung von IVS-Diensten nach wirtschaflichen und technischen Grundsätzen Beschaffung der Finanzmittel für und Erstellung von IVS-Diensten Key Player Öffentlicher Baulastträger
VM-Inhalte-Anbieter

(Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen erheben und bereitstellen) und VM-Sercice-Betreiber

IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (Ö und T) Verkehr nach politischen Vorgaben und fachlichen Grundsätzen optimal managen Verkehrsmanagementstrategien und -informationen zur Realzeit feststellen Key Player Öffentlicher Straßenbetreiber (Verkehrsmanagement-Abteilung)
Baustellen-Inhalte-Anbieter

(Baustelleninformationen erheben und bereitstellen)

IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (T) Sicherstellung der StVO-Konformität von Baustellen Genehmigung von Baustellen, Anordnung von Sperrungen und Umleitungen für Baustellen auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach StVO § 45(1) Key Player Straßenverkehrsbehörde
Parken-Inhalte-Anbieter

(Statische und dynamischen Parkdaten erheben und bereitstellen)

IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) IVS-Akteur (T) Wirtschaftlicher Betrieb kostenpflichtiger Parkierungsanlagen Besetztgrad zuverlässig und in Realzeit erheben und publizieren Key Player Betreiber von kostenpflichtigen Parkierungsanlagen
IVS-Dienste System-Lieferant

(Systeme, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten anforderungsgerecht herstellen, liefern und unterhalten)

Technikhersteller und -lieferant IVS-Stakeholder Herstellung und Verkauf von wettbewerbsfähigen Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Herstellung, Lieferung, Implementierung und Unterhaltung sowie Vetrieb von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten Keep Informed Hersteller von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten

IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement"

VM-Inhalteanbieter Stadt
Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) VM-Inhalteanbieter Stadt (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der städtischen Seite erheben und bereitstellen
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle)
IVS-Metarolle IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Öffentlicher Straßenbetreiber Stadt (Amt für Verkehrsmanagement, Düsseldorf)
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich
  • Zuständig für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der IVS-Infrastruktur der Stadt.
  • Als Bauherr der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber für die Errichtung der IVS-Infrastruktur und in diesem Sinne auch für die Projektierung, Auftragsvergabe, Bauabwicklung- und -überwachung, Abnahme und den Betrieb der ITS-Infrastruktur sowie für die Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.
  • Als Betreiber rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich für den Betrieb des der IVS-Infrastruktur. Als Stellvertreter des Bürgers/ Verkehrsteilnehmers verantwortlich für die Sicherstellung von Sicherheit und Komfort des Verkehrsablaufs, die mit dem Einsatz des Systems bezweckt werden, sowie die Umsetzung und Einhaltung der Anforderungen, die aus dieser Rolle erwachsen.

Beim hoheitsübergreifenden Verkehrsmanagement in der Rolle des Ansprechpartners und verantwortlichen IVS-Akteurs auf der Seite der Stadt

Ziele und Interessen Rolle
  • Verkehrliche Ziele: Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für alle Nutzer des städtischen Straßennetzes.
  • Betriebliche Ziele: Hohe Stabilität und Verfügbarkeit der IVS-Infrastruktur; hohe Sicherheit und Performance der Abläufe im System; hohe Qualität der bereitgestellten Informationen; effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige der IVS-Infrastruktur; leichte und intuitive Handhabung (geringe Aufwendungen für Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen); große Flexibilität und *Anpassungsfähigkeit auf die Anforderungen des Alltags; anforderungsgerechtes Leistungsspektrum bei überschaubarer Komplexität
Aufgaben und Interessen
Aufgaben
  • Umsetzung der gemeinsam mit der Landesseite vereinbarten Verkehrsmanagementstrategien mit Wirkung im kommunalen Netzbereich. Diese können im Kontext eines Strategie- und Informationsverbundes mit anderen Baulastträgern (andere Kommune, Land) und/oder mit privaten Dienstanbietern erweitert werden. Unter dem Betrachtungsfokus des baulastträger- und privatwirtschaftsübergreifenden Strategie- und Informationsverbundes, stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
    • Strategiemanagement vorhersehbarer Ereignisse
    • Management unvorhersehbarer Ereignisse
    • Baulastträgerübergreifende Kooperation
      • Anforderung von gemeinsam vereinbarten Schaltungen im Netz des jeweils anderen Baulastträgers. Strategieabgleich zwischen Baulastträgern auf Basis vordefinierten Strategien.
      • Austausch von Betriebszuständen und Meldungen
    • Austausch von Verkehrsdaten (LOS, Q, V usw.) für das gesamte Netz oder auch nur für den Netzübergangsbereich
    • Kooperation mit Privaten

Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld.

Prozessbeteiligung
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagementstrategien mit dem Land
  • Austausch von Verkehrsdaten mit dem Land
  • Abstimmung der Strategieauswahl mit dem Land im Falle von Stau und besonderen Ereignissen (Maßnahmenaustauschliste)
  • Austausch von Verkehrsdaten und Alternativrouten mit Privaten Service Providern (Strategiekonformes Routen)
Interaktion mit andern IVS-Rollen Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen
Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen Verkehrsdaten und Maßnahmenanforderungen
Erzeugte Daten / Informationen Aktualisierte Maßnahmenaustauschliste
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Erstellung und Visualisierung von Betriebszuständen und von zu einem Verkehrslagebericht aufbereitete Verkehrsdaten
  • Senden und Empfangen von Maßnahmenaustauschlisten
  • Senden und Empfangen von Bestätigungen von Maßnahmenanforderungen mittels Versand einer aktualisierten Maßnahmenaustauschliste
  • Weitergabe von Routenempfehlungen
Voraussetzungen
  • Leistungsfähige straßenseitige und zentralenseitige IVS-Infrastruktur
  • Leitstelle für Verkehrsmanagement mit online- und Realzeit- Interaktionsmöglichkeiten mit anderen IVS-Akteuren
  • Für zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement ausgebildetes, erfahrenes Personal
VM-Inhalteanbieter Land
Stammdaten der IVS-Rolle
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) VM-Inhalteanbieter Land (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle)
IVS-Metarolle IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer)
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: Öffentlicher Straßenbetreiber Land (Hessen Mobil, Frankfurt)
Ziele und Interessen
Verantwortungsbereich

Die sachlichen Zuständigkeiten im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes(in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden.

Die IVS-Rolle des Landes beim zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement ergibt sich aus der sachlichen Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung sowie als für die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für Bundesfern- und Landesstraßen zuständige Straßenbaubehörde.

Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1). Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt

  • für alle Maßnahmen zur Verkehrslenkung, deren Nichtbefolgung einen Verstoß nach StVO darstellt, wie die Schaltung von Streckenbeeinflussungsanlagen und Lichtsignalanlagen,
  • für Maßnahmen, die die wegweisende Beschilderung betreffen, wie Umleitungsempfehlungen über eine Wechselwegweisung
  • für Maßnahmen zur Einrichtung und Koordinierung von Arbeitsstellen.

Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entschei¬dungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.

Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen "Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG. Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen

  • den Bau
  • die Unterhaltung
  • den Betrieb
  • die Verkehrssicherheit.

Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO) Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen. Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landes-straßen zuständig. In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46).

Ziele und Interessen Rolle
  • Verkehrliche Ziele: Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs für alle Nutzer des städtischen Straßennetzes.
  • Betriebliche Ziele: Hohe Stabilität und Verfügbarkeit der IVS-Infrastruktur; hohe Sicherheit und Performance der Abläufe im System; hohe Qualität der bereitgestellten Informationen; effektive, wartungsarme und im Betrieb kostengünstige der IVS-Infrastruktur; leichte und intuitive Handhabung (geringe Aufwendungen für Einarbeitung und Schulungsmaßnahmen); große Flexibilität und *Anpassungsfähigkeit auf die Anforderungen des Alltags; anforderungsgerechtes Leistungsspektrum bei überschaubarer Komplexität
Aufgaben und Interessen
Aufgaben
  • Umsetzung der gemeinsam mit der Landesseite vereinbarten Verkehrsmanagementstrategien mit Wirkung im kommunalen Netzbereich. Diese können im Kontext eines Strategie- und Informationsverbundes mit anderen Baulastträgern (andere Kommune, Land) und/oder mit privaten Dienstanbietern erweitert werden. Unter dem Betrachtungsfokus des baulastträger- und privatwirtschaftsübergreifenden Strategie- und Informationsverbundes, stehen folgende Aufgaben im Vordergrund:
    • Strategiemanagement vorhersehbarer Ereignisse
    • Management unvorhersehbarer Ereignisse
    • Baulastträgerübergreifende Kooperation
      • Anforderung von gemeinsam vereinbarten Schaltungen im Netz des jeweils anderen Baulastträgers. Strategieabgleich zwischen Baulastträgern auf Basis vordefinierten Strategien.
      • Austausch von Betriebszuständen und Meldungen
    • Austausch von Verkehrsdaten (LOS, Q, V usw.) für das gesamte Netz oder auch nur für den Netzübergangsbereich
    • Kooperation mit Privaten

Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld.

Prozessbeteiligung
  • Planung von zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagementstrategien mit dem Land
  • Austausch von Verkehrsdaten mit dem Land
  • Abstimmung der Strategieauswahl mit dem Land im Falle von Stau und besonderen Ereignissen (Maßnahmenaustauschliste)
  • Austausch von Verkehrsdaten und Alternativrouten mit Privaten Service Providern (Strategiekonformes Routen)
Interaktion mit andern IVS-Rollen Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen
Daten und Informationen
Benötigte Daten / Informationen Verkehrsdaten und Maßnahmenanforderungen
Erzeugte Daten / Informationen Aktualisierte Maßnahmenaustauschliste
IVS-Capabilities
IVS-Fähigkeiten
  • Erstellung und Visualisierung von Betriebszuständen und von zu einem Verkehrslagebericht aufbereitete Verkehrsdaten
  • Senden und Empfangen von Maßnahmenaustauschlisten
  • Senden und Empfangen von Bestätigungen von Maßnahmenanforderungen mittels Versand einer aktualisierten Maßnahmenaustauschliste
  • Weitergabe von Routenempfehlungen
Voraussetzungen
  • Leistungsfähige straßenseitige und zentralenseitige IVS-Infrastruktur
  • Leitstelle für Verkehrsmanagement mit online- und Realzeit- Interaktionsmöglichkeiten mit anderen IVS-Akteuren
  • Für zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement ausgebildetes, erfahrenes Personal

Szenario Land-Land

IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Land-Land"

IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Land-Land"

VM-Inhalteanbieter Stadt