Los1: Pflegekonzept IVS-RA

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Aufgabenstellung

Die Entwicklung einer ersten Version der in diesem Projekt definierten Architekturen (IVS-Rahmenarchitektur und die in den Losen 2-4 ausgeschriebenen drei Referenzarchitekturen) ist ein wichtiger Schritt hin zu plan- und steuerbaren IVS-Diensten, die zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit, zur Steigerung der Effizienz und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen können.

Aufgrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen (z.B. Hinzukommen neuer Stakeholder und Anwendungsfelder, Entwicklung neuer Technologien, Änderung der gesetzlichen Anforderungen) ist es notwendig, die IVS-Rahmenarchitektur in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität und Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch TOGAF sieht z.B. eine ständige Kontrolle und Weiterentwicklung vor. Wichtig ist dazu eine Institutionalisierung dieser Aufgaben der Aktualisierung, Anpassung und Pflege deren Organisation und Finanzierung. Insofern beinhaltet das Konzept für die Weiterentwicklung und Pflege der IVS-Rahmenarchitektur folgenden Aufgaben:

  • Um Wirkung und Nutzen der IVS-Rahmenarchitektur auf Dauer erhalten und vorantreiben zu können, muss ein Konzept für den Prozess der Einführung, Weiterentwicklung und Pflege der IVS-Rahmenarchitektur (IVS-Rahmenarchitektur Prozess) entwickelt werden. Dabei sollte neben der Weiterentwicklung der in diesem Projekt definierten IVS-Rahmenarchitektur und IVS-Referenzarchitekturen auch die Identifikation und Entwicklung weiterer IVS Referenzarchitekturen berücksichtigt werden.
  • Für die Einführung und Umsetzung des IVS-Rahmenarchitektur Prozess muss ein Organisations- und Finanzierungskonzept erarbeitet werden. Wichtig ist insbesondere dabei, die Zuständigkeiten für die Weiterentwicklung und Pflege festzulegen. Dabei ist eine Verankerung im IVS-Gesetz sicherlich sinnvoll.

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Organisation des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses

Überblick

Um den IVS-Rahmenarchitektur Prozess für Hersteller und Anwender offen und transparent zu gestalten, bedarf es einer für alle Beteiligten klaren Organisation mit definierten Regeln. Die Organisation des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses orientiert sich dabei an bereits bestehende erfolgreiche Organisationen (vgl. (17), (18), (19), (20), (21)). Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Ausgestaltung der Organisation. Sie wird im Folgenden weiter erläutert.

Organisation des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses

Stakeholder

Wie zuvor beschrieben, wird empfohlen, dass der IVS-Rahmenarchitektur Prozess von Anwendern und Herstellern gemeinsam betrieben wird. Ergänzt werden diese Gruppierungen mit der Beteiligung von sonstigen Interessenten, wie z.B. beratende Unternehmen oder (außer-)universitäre Einrichtungen. Anwender und Hersteller, aber auch Sonstige, können in Interessensvertretungen organisiert sein. Welche Interessensvertretungen mit den jeweiligen Gruppierungen z.B. assoziiert sein können, zeigt die folgende Tabelle:

Gruppierung Interessenvertretung

Die in der Tabelle genannten könnten im Wesentlichen die Stakeholder des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses darstellen. Gemeinsam würden Sie die Interessensgruppe für den IVS-Rahmenarchitektur Prozess bilden.

Organe des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses und ihre Funktion

Es gibt zwei primär beteiligte Organe im IVS-Rahmenarchitektur Prozess, die zusammen eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Jedes Organ hat eine andere Rolle zu erfüllen, wie im Folgenden aufgeführt wird: Das Lenkungskomitee (LK) erstellt und steuert das Arbeitsprogramm. Dabei sind die Festlegung des Arbeitsprogramms und die Zuteilung entsprechender personeller oder finanzieller Ressourcen iterativ und zyklisch (z.B. jährlich) ablaufende (Verhandlungs-)Prozesse. Die Sitzungen des LK finden in regelmäßigen, z.B. halbjährlichen Abständen statt. Es bemüht sich zudem um eine Zusammenarbeit mit anderen relevanten Interessengruppen und leistet Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. die Organisation von Workshops oder Symposien. Die allgemeinen technischen Aufgaben werden vom LK auf den assoziierten Arbeitsausschuss übertragen. Das LK besteht aus Anwendern und Herstellern zu gleichen Teilen (z.B. 4/4), ergänzt um sonstige Interessenten. Anwender und Hersteller werden aus den jeweiligen Interessenvertretungen heraus gewählt bzw. mandatiert und besitzen pro Teilnehmer im LK eine Stimme im Rahmen der Entscheidungsfindung. Existieren auf Herstellerseite mehrere Interessenvertretungen sind die Herstellerstimmen anteilig aufzuteilen. Die Mitarbeit sonstiger Interessenten im LK geschieht auf freiwilliger Basis und hat beratenden bzw. unterstützenden Charakter. Im Gegensatz zu Anwendern und Herstellern besitzen die sonstigen Interessenten kein Stimmrecht. Im jährlichen Rhythmus liefert das LK einen Bericht über seine bisherigen Arbeiten im Rahmen des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses an die vertretenen Interessenvertretungen. Generell kann das LK bei seinen Aufgaben durch ein Sekretariat unterstützt werden. In diesem Fall ist die Finanzierung zu klären. Es sollte aber auch geprüft werden, ob ein Mitglied des LK die Sekretariatsfunktion ehrenamtlich übernehmen kann. Der Arbeitsausschuss (AAS) erhält sein Mandat vom LK und berichtet im Gegenzug z.B. jährlich über die Fortschritte seiner Arbeiten. Daher sollte der Leiter des AAS an den Sitzungen des LK teilnehmen. Der AAS besteht aus technischen Experten, die von den Interessensvertretungen entsendet werden. Ggf. können zur temporären Unterstützung auch externe technische Experten zur Mitarbeit im AAS berufen werden. Die Finanzierung der Experten ist im Einzelfall zu klären. Aufgabe des AAS ist es, sich mit dem Management und der Weiterentwicklung der zu pflegenden Spezifikationen zu beschäftigen. Dies schließt den Anwender-Support, das Benutzer-Feedback (Fehlermeldungen, Erweiterungen usw.) über die Internetseite und die Verwaltung derselben ein. Zu diesem Zweck ist der Einsatz eines Issue-Trackers unerlässlich, in dem das Benutzer- Feedback und die Aufgaben dokumentiert und einzelnen Bearbeitern des AAS zugeordnet werden. Der für Benutzer transparente Umgang mit dem Feedback wurde mit Hilfe der Business Process Modelling Notation (BPMN 2.0 (26)) modelliert. Die dort abgebildeten Prozesse orientieren sich an der ISO 14817 (15). Zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben führt der AAS alle erforderlichen technischen Arbeiten zur Unterstützung der laufenden Standardisierung von OTS durch Standardisierungsorgane (hier DIN) aus. Begünstigt durch verteiltes Arbeiten auf einem gemeinsamen Datenbestand (z.B. SVN-Repository), ein definiertes Konfigurationsmanagement und Kommunikation über einen Emailverteiler, können die Sitzungen des AAS nach Bedarf stattfinden und auf ein Minimum reduziert werden. Natürlich muss eine Einigung darüber erzielt werden, wie das Hosting der Internetseite finanziert wird.

Entscheidungsfindung

Das Entscheidungsorgan im IVS-Rahmenarchitektur Prozess ist das Lenkungskomitee (LK). Es orientiert sich bei der Entscheidungsfindung prinzipiell am Leitbild des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses. Um Entscheidungen über aufgeworfene Fragen im LK zu erreichen wird eine Abstimmung durchgeführt. Bei jedem Abstimmungs-Gegenstand hat jeder teilnehmende Interessensvertreter eine Stimme. Die Stimmen fehlender Interessenvertreter und Stimmenthaltungen haben keinen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung über ein Thema, es sei denn die Position der abwesenden Interessengruppe wurde dem LK zuvor mitgeteilt.

Ein abwesender Interessensvertreter kann dem LK seine Position vor der Abstimmung bekannt geben. Sie muss dem Vorsitzenden des LK in schriftlicher Form vorliegen. Der Vorsitzende des LK hat dafür zu sorgen, dass diese Position in der Abstimmung Berücksichtigung findet.

Abstimmungen können auf zwei Arten geschehen:

  • während eines Treffens des LK
  • per E-Mail über den LK Email-Verteiler

Die Vorschläge sollten in einer Weise formuliert werden, dass folgende Wahloptionen möglich sind:

  • Zustimmung,
  • Ablehnung,
  • Enthaltung.

Abwesende und Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt und haben somit keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung. Zur Erreichung der Beschlussfähigkeit für eine gültige Entscheidung des LK müssten jedoch mindestens 50% der verfügbaren Stimmen entweder als Zustimmung oder als Ablehnung abgegeben werden (d.h. die Mehrheit der LK Teilnehmer muss sich für eine bestätigte Position ausgesprochen haben).

Ist eine Abstimmung unentschieden, wird eine erneute Abstimmung durchgeführt. Wenn diese zweite Abstimmung ebenfalls unentschieden ausfällt, gilt der Vorschlag als abgelehnt. Haben Erweiterungen der IVS-Rahmenarchitektur oder Problemlösungen des AAS zur Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Behebung gemeldeter Fehler Auswirkungen auf die Abwärtskompatibilität zu einer vorherigen Version, beträgt die erforderliche Mehrheit im LK 75%. Wenn die erforderliche Mehrheit bezüglich einer Erweiterung/Änderung des OTS 2 Standards/ OTS-Testrahmenwerks erzielt ist, wird der AAS die Information über die angenommenen Änderungen auf der Website einstellen. Alle Änderungen des OTS 2 Standards, darunter auch Erweiterungen, die in den Standard integriert werden sollen, werden alle drei Jahre im Rahmen einer Überprüfung/Überarbeitung des Standards den entsprechenden Standardisierungsorganen (hier DIN PAS Workshop) zugeführt.

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Fazit

Im Folgenden werden noch einmal die wichtigsten Aspekte der Handlungsempfehlung zusammengefasst:

Jeder lebendige Standard braucht einen lebendigen Pflegeprozess. Dieser Prozess wird aber nicht von den Standardisierungsinstitutionen CEN, DIN oder DKE betrieben, sondern muss von den Stakeholdern, wie Anwender, Hersteller und sonstige Interessenten, betrieben werden, die damit einen Nutzen verbinden. Dabei kann der Prozess nur für alle zufriedenstellende Ergebnisse liefern, wenn auch alle Stakeholder aktiv teilnehmen.

Die Akzeptanz des Standards wird gesteigert, wenn der Pflegeprozess für alle Stakeholder offen und transparent ist. Zudem braucht der Prozess paritätische Verhältnisse, um alle Interessen auszugleichen. Dies bedeutet zum einen ein gleichmäßiges Verhältnis von Stimmen im entscheidenden Gremium (hier Lenkungskomitee). Zum anderen müssen die Kosten für den Prozess von den Stakeholdern getragen werden, die auch einen Nutzen haben – dabei muss der Nutzen die Kosten natürlich substantiell übertreffen.

Für die Finanzierung des Prozesses gibt es dabei viele Möglichkeiten, die zu prüfen sind:

  • Bereitstellung von personellen Ressourcen
  • Finanzierung über den Verkauf von Produkten
  • Finanzierung über (geförderte) Projekte
  • Finanzielle Unterstützung durch die Politik

Insbesondere der letzte Aspekt ist von großer Bedeutung. Wenn die im IVS-Rahmenarchitektur Prozess gepflegten Standards einen übergeordneten Nutzen haben, sind auch die Träger übergeordneter Interessen potentielle (finanzielle) Unterstützer – speziell das BMVBS und DG MOVE (IVS-Architektur Deutschland, Implementierung der EU IVS Richtlinie, Umsetzung des Urban Mobility Action Plan). Generell scheint die Etablierung und Finanzierung des IVS-Rahmenarchitektur Prozesses zunächst schwierig zu sein, ist aber bei Prüfung aller Variablen durchführbar.