Meta-Modelle

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1. IVS-Rahmenarchitektur - Metamodelle

1.1 Warum Metamodelle?

1.1.1 Intersubjektivität

Menschen, welche mit anderen Menschen zusammenarbeiten, müssen sich in ihren Handlungen aufeinander abstimmen. Dazu müssen sie argumentieren (begründen) und ihre Meinung oder Position dem Gegenüber verständlich beschreiben.

Intersubjektivität (allgemein):

Übereinstimmung gewisser Momente in Wahrnehmung, Denken und Erleben verschiedener Personen, ungeachtet ihrer individuellen Unterschiede. Intersubjektivität ist das Gegenteil von Subjektivität. Sie besteht dann, wenn das Mitgeteilte von der Zielperson aufgrund von gemeinsamen Erfahrungen oder Wissen genauso nachempfunden wird, wie es der Mitteilende empfindet.

Beispiele:

Beispiel 1: „Der Ball ist rot“ ist für eine Zielperson direkt nachprüfbar. „Heute ist es heiß“ ist subjektiv. Man kann es aber objektivieren, wenn man festlegt, dass alles heiß ist, wenn es mehr als 30° C aufweist.

Beispiel 2: „Das System ist komplex“ ist subjektiv. Was für den einen komplex ist, kann für den anderen einfach sein.

Intersubjektivität (wissenschaftstheoretisch):

der Anspruch an ein methodisches Vorgehen, das eine Nachvollziehbarkeit von Aussagen durch andere Personen erlaubt. Intersubjektivität soll ein Höchstmaß an wissenschaftlicher Objektivität herstellen und der Manipulation und dem subjektiven Überzeugungshandeln eines Einzelnen vorbeugen.

1.1.2 Metamodelle als Grundlage für Nachvollziehbarkeit

Nachvollziehbarkeit:

Ist Begründung eines Sachverhalts anhand von Regeln/Normen, die von allen Beteiligten - intersubjectiv - als "vernünftig" bezeichnet werden können.

Diejenigen, die nicht akzeptieren, dass nur intersubjektiv nachvollziehbare Argumente zulässig sind, stellen sich damit selber außerhalb der Diskussion. Da es Ihnen offensichtlich nicht um eine Zusammenarbeit nach allgemein einsichtigen Normen geht, definieren sie sich selber als Individuen, die sich die Verfolgung ihrer eigenen Interessen auf Kosten anderer vorbehalten.

Metamodelle:

Sofern sie im Konsens erstellt wurden, sind Metamodelle geeignete Hilfsmittel für Nachvollziehbarkeit. Alle Erkenntnis, für die eine Allgemeingültigkeit beansprucht wird, muss sich daran messen lassen, ob sie auch unter Anwendung der im Konsens erstellten Metamodelle allgemein nachvollziehbar begründet ist. Dies setzt voraus, dass sich ein Konsens herstellen lässt.

1.1.3 Diskussion

Zu einem zwangsfreien, auf Argumente gestützten Konsens, kann es nur kommen, wenn jeder Beteiligte seine eigenen Interessen nicht wichtiger nimmt als die der Anderen, d. h. wenn jeder die vorhandenen Interessen unparteiisch und wohlwollend berücksichtigt und gegeneinander abwägt. Dies setzt voraus, dass man die Interessen der andern kennt und gewichtet, sich in die Lage aller andern hineinversetzt und dadurch gewissermaßen einen allgemeinen Standpunkt einnimmt. Dies muss jeder tun, der beansprucht, etwas Allgemeingültiges zum Problem sagen zu können. Wenn er dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist, dann kann er auch kein Argument zu der Frage beitragen, wie eine allgemeingültige Regelung des Konflikts aussehen könnte.

Die Bedingungen für die intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Konsensfähigkeit sind nur schwer bestimmbar. Wenn man sich dafür entscheidet, einen allgemeinen Konsens zu suchen, dann verzichtet man auf jede Form des Zwanges. Man hat als Mittel der Auseinandersetzung nur Argumente. Wer gegen die Suche nach einem begründeten Konsens entscheidet, verliert damit die Möglichkeit, in irgendeiner Weise "recht" zu haben, Wenn "Rechthaben" mehr sein soll als die Verkündung eines Dogmas, das geglaubt und befolgt werden soll.

1.2 Glossar

1.2.1 Defintion

Eine IVS-Rahmenarchitektur muss als transnationaler bzw. übergreifender Grundkonsens zu einem Werte- und Regelsystem begriffen werden, das von allen beteiligten Akteuren und Stakeholdern mitgetragen wird und das der Gestaltung zukünftiger Intelligenter Verkehrs-Systeme und darauf aufbauender IVS-Dienste zugrunde gelegt wird.

Die Entwicklung eines solchen für alle akzeptablen IVS-Grundkonsenses ist in Deutschland ein schwieriger Prozess. Die Ursachen liegen vor allem in der Unterschiedlichkeit der Zuständigkeiten, Verantwortungen und Rahmenbedingungen im föderalen System und demzufolge auch in den gedanklichen Ansatzpunkten zur Zielannäherung. Die Entwicklung einer übertragbaren, von allen akzeptierten IVS-Rahmenarchitektur verlangt das Denken in zukünftigen Strukturen und Lösungen, wozu jede beteiligte Organisation für sich und alleine mit ihren tradierten Organisationsformen nicht in der Lage ist.

Der sprachlichen Harmonisierung und der Einigung auf ein IVS-Glossar kommt in diesem Prozess eine Schlüsselbedeutung zu. Herkömmliche Begriffe müssen unter Umständen überdacht und ihre Semantik an die Aktualität angepasst werden, neue Begriffe müssen geboren werden, um Neues diskutieren und beschreiben zu können. Um hier eine klare Grundlage zu schaffen, sollen zuerst die grundlegenden Begriffe und Konzepte eines Glossars geklärt werden. Dazu kann das semiotische Dreieck (https://de.wikipedia.org/wiki/Semiotisches_Dreieck) verwendet werden:{{wiki:SemiotischesDreieck.png }}