Los1: Pflegekonzept IVS-RA: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[IVS-Prozess|Verfahren zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der IVS-Architekturen]]
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*[[Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der IVS-Rahmenarchitektur | Verfahren zur Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der IVS-Rahmenarchitektur]]
 

Version vom 21. Februar 2018, 17:39 Uhr

UAP 4.2 Konzept für die Weiterentwicklung und Pflege der IVS-Rahmenarchitektur

Aufgabenstellung

  • Entwicklung des Verfahrens für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der IVS-Rahmenarchitektur

Die Entwicklung einer ersten Version der in diesem Projekt definierten Architekturen (IVS-Rahmenarchitektur und die in den Losen 2-4 ausgeschriebenen Referenzarchitekturen) ist ein wichtiger Schritt hin zu einer plan- und steuerbaren IVS, die zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit, zur Steigerung der Effizienz und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen kann. Aufgrund sich ständig ändernder Rahmenbedingungen (z.B. Hinzukommen neuer Stakeholder und Anwendungsfelder, Entwicklung neuer Technologien, Änderung der gesetzlichen Anforderungen) ist es notwendig, die Rahmenarchitektur in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität und Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch TOGAF sieht eine ständige Kontrolle und Weiterentwicklung vor. Wichtig ist dazu eine Institutionalisierung dieser Aufgaben der Aktualisierung, Anpassung und Pflege. Um Wirkung und Nutzen der IVS-Rahmenarchitektur auf Dauer erhalten und vorantreiben zu können, muss ein Konzept für die Einführung, Weiterentwicklung und Pflege der IVS-Rahmenarchitektur entwickelt werden

  • Einführung und Umsetzung

Zuerst muss dazu ein Konzept für die Einführung und Umsetzung der Architekturen entwickelt werden. Die umzusetzenden Inhalte wurden in den verschiedenen Phasen des TOGAF-Vorgehensmodells ADM bereits konkretisiert. Für die Realisierung dieser Migrationsschritte muss zusammen mit dem AG ein Organisations- und Finanzierungskonzept erarbeitet werden. Wichtig wäre insbesondere, die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung und Pflege festzulegen.

  • Organisation und Finanzierung (Verankerung im IVS-Gesetz)

Bei der Erstellung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der entwickelten Architekturen muss zuerst ein Verfahren für die weitere Vorgehensweise gewählt werden. Hier wird vorgeschlagen, zukünftige Iterationen ebenfalls mit dem von TOGAF vorgegebenen Vorgehensmodell ADM durchzuführen. Dabei sollte neben der Weiterentwicklung der in diesem Projekt definierten Architekturen die Identifikation und Entwicklung weiterer Referenzarchitekturen berücksichtigt werden. Als wesentlicher Bestandteil des Konzepts zur Weiterentwicklung der Architekturen wird auch hier ein Organisations- bzw. Finanzierungskonzept zu entwickeln sein. Dabei ist eine Verankerung im IVS-Gesetz sicherlich sinnvoll.

Arbeitsschritte

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Methodik

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Ergebnisse