IVS-Glossar: Unterschied zwischen den Versionen
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| IVS-Strategie || Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | IVS-Strategie || Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| + | | Kompatibilität || Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen (Teilsystemen) zu kommunizieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| + | | Konformität || Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| + | | Nationaler IVS-Rahmenplan || Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| Prozess || Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Prozess || Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| + | | Rahmenarchitektur || Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden | ||
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| + | | Referenzarchitektur || Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. | ||
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| Rolle || Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Rolle || Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| System || Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | System || Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| + | | Teilsystem | Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
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| Verkehrsmanagement || Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | | Verkehrsmanagement || Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||
Version vom 30. November 2015, 17:41 Uhr
IVS-Glossar
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| Architektur | Differenzierung von Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich |
| Akteur | Person oder System (Teilsystem), welche(s) eine Kommunikation mit einem anderen Akteur (Person oder System (Teilsystem)) im Rahmen eines Anwendungsfalls initiiert. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Anwendungsfall | Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Betreiber | Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Domäne | Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird |
| Intelligente Verkehrssysteme (IVS) | Systeme (Teilsysteme), bei denen zur Unterstützung von
Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) |
| Interoperabilität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), mit anderen Systemen (Teilsystemen) über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| IVS-Aktionsplan | Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realsierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| IVS-Richtlinie | Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| IVS-Strategie | Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Kompatibilität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen (Teilsystemen) zu kommunizieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Konformität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Nationaler IVS-Rahmenplan | Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Prozess | Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Rahmenarchitektur | Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden |
| Referenzarchitektur | Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. |
| Rolle | Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Schnittstelle | Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems (Teilsystems), welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen (Teilsystemen) dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| System | Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
| Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | |
| Verkehrsmanagement | Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |