IVS-Glossar: Unterschied zwischen den Versionen
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− | | Begriff|| Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt. | + | | Begriff|| ||Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt. |
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− | | Akteur | + | | Akteur || ||Person oder System, welche(s) eine Aktivität im Rahmen eines Prozesses durchführt. |
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− | | Aktivität || Eine Aktivität ist eine Tätigkeit oder ein von einem System ausgeführter Arbeitsschritt, der sich sinnvoll in einem Prozess einzeln beschreiben lässt. | + | | Aktivität || ||Eine Aktivität ist eine Tätigkeit oder ein von einem System ausgeführter Arbeitsschritt, der sich sinnvoll in einem Prozess einzeln beschreiben lässt. |
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− | | Architektur || Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich | + | | Architektur || || Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich |
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− | | Anwendungsfall || Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. | + | | Anwendungsfall || FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. |
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− | | Betreiber || Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. | + | | Betreiber ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV || Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. |
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− | | Domäne || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird | + | | Domäne || || Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird |
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− | | Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) | + | | Intelligente Verkehrssysteme (IVS) || || Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) |
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− | | Interoperabilität || Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. | + | | Interoperabilität ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. |
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− | | IVS-Aktionsplan || Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. | + | | IVS-Aktionsplan ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV || Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. |
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− | | IVS-Richtlinie || Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. | + | | IVS-Richtlinie ||FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV|| Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. |
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− | | IVS-Strategie || Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | IVS-Strategie || ||Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Kompatibilität || Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren. | + | | Kompatibilität || ||Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren. |
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− | | Konformität || Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Konformität || ||Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Mobilität || Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum. | + | | Mobilität || ||Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum. |
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− | | Nationaler IVS-Rahmenplan || Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Nationaler IVS-Rahmenplan || ||Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Person || Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch. | + | | Person || ||Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch. |
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− | | Prozess || Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Prozess || ||Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Rahmenarchitektur || Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden | + | | Rahmenarchitektur || ||Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden |
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− | | Referenzarchitektur || Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. | + | | Referenzarchitektur || ||Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. |
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− | | Rolle || Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Rolle || ||Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Schnittstelle || Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Schnittstelle || ||Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Stakeholder || Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende). | + | | Stakeholder || ||Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende). |
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− | | System || Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | System || ||Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Systemarchitektur || Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall. | + | | Systemarchitektur || ||Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall. |
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− | | Teilsystem || Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Teilsystem || ||Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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− | | Verkehrsmanagement || Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | + | | Verkehrsmanagement || ||Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
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Version vom 18. Februar 2016, 08:04 Uhr
Das IVS-Glossar besteht aus einer Tabelle, in der einzelne bzw. zusammengesetzte Worte definiert d.h. einem Begriff zugeordnet werden. Die Beziehungen zwischen ausgewählten Begriffen werden in UML-Klassendiagrammen dargestellt, wobei für jedes Wort eine UML-Klasse dargestellt wird. Das IVS-Glossar wird während der Projektlaufzeit im IVS-Wiki gepflegt. Zum Abschluss des Projekts wird das IVS-Glossar in ein Word-Dokument überführt.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsdefinitionen
Begriff | Referenz | Definition | Englisch | Reference | Definition |
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Begriff | Ein Begriff ist eine mentale Repräsentation, eine “Wissenseinheit”, die Klassen von Objekten und Sachverhalten aufgrund ihrer invarianten Merkmale zu einem Ganzen zusammenfaßt. | ||||
Akteur | Person oder System, welche(s) eine Aktivität im Rahmen eines Prozesses durchführt. | ||||
Aktivität | Eine Aktivität ist eine Tätigkeit oder ein von einem System ausgeführter Arbeitsschritt, der sich sinnvoll in einem Prozess einzeln beschreiben lässt. | ||||
Architektur | Entwicklung und Beschreibung und Strukturmerkmalen in einem Gestaltungsbereich | ||||
Anwendungsfall | FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV | Ein Anwendungsfall beschreibt anhand eines konkreten zusammenhängenden Ablaufs von Aktivitäten die Interaktionen zwischen Systemen und Akteuren. | |||
Betreiber | FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV | Der Betreiber ist die technisch-organisatorische Institution, welche für den Betrieb und die Unterhaltung von Verkehrswegen und deren technischer Ausstattung zuständig ist. Die Zuständigkeiten können zwischen verschiedenen Betreibern aufgeteilt sein. | |||
Domäne | Abgrenzung eines Bereiches, in dem Wissen über einen Betrachtungsgegenstand angewandt wird | ||||
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) | Systeme, bei denen zur Unterstützung von Transport und Verkehr (einschließlich Infrastrukturen, Fahrzeugen und Nutzern) Kombinationen aus Kommunikations-, Informations- und Navigationstechnologien sowie Leit- und Regelungstechnik eingesetzt werden (Englisch: Intelligent Transportation Systems (ITS)) | ||||
Interoperabilität | FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV | Eigenschaft von Systemen, mit anderen Systemen über Schnittstellen zu kommunizieren, z. B. Daten auszutauschen oder Informationen und Wissen weiterzugeben. | |||
IVS-Aktionsplan | FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV | Nationale Ausprägung des EU-ITS-Actions-Plans zur Vorgabe einer Grundstruktur für konkrete Planungen zur Modellierung und Realisierung von intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. | |||
IVS-Richtlinie | FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV | Eine IVS-Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter für die Modellierung, Planung, Realsierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen. | |||
IVS-Strategie | Die IVS-Strategie trifft Festlegungen zu Handlungsabsichten, besten Vorgehensweisen, widerspruchsfreien Verhaltensmustern, Positionierungen und Sichtweisen der Akteure Intelligenter Verkehrssysteme bei der Modellierung, Planung, Realisierung und den Betrieb von Intelligenten Verkehrssystemen in Deutschland. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Kompatibilität | Eigenschaft von Systemen, ohne Änderungen oder Anpassungen mit anderen Systemen zu kommunizieren. | ||||
Konformität | Eigenschaft von Systemen (Teilsystemen), in Hinblick auf ihre Realisierung nachweislich mit einer Spezifikation übereinzustimmen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Mobilität | Mobilität bezeichnet die Ortsveränderung von Lebewesen oder Gegenständen im geografischen Raum. | ||||
Nationaler IVS-Rahmenplan | Der nationale IVS-Rahmenplan zeigt Strategien und geeignete Maßnahmen für die Umsetzung auf und macht Vorgaben in Bezug auf Zuständigkeiten und Realisierungszeiträume. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Person | Eine Person ist ein Akteur und nimmt als solcher eine oder mehrere Rollen im Rahmen eines Prozesses ein und führt Aktivitäten durch. | ||||
Prozess | Ein Prozess beschreibt eine Folge von Aktivitäten und Ereignissen oder anderen Geschäftsprozessen, die schrittweise ausgeführt werden, um ein definiertes geschäftliches oder betriebliches Ergebnis zu erzeugen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Rahmenarchitektur | Eine Rahmenarchitektur ist eine Grundordnung für einen Gestaltungsbereich und liefert das Konzept, wie die wesentlichen Elemente in einen semantischen Zusammenhang gestellt werden | ||||
Referenzarchitektur | Eine Referenzarchitektur konkretisiert die von der Rahmenarchitektur vorgegebenen Konzepte für eine spezifische Domäne und repräsentiert auch den entsprechenden Konsens zwischen den Beteiligten. | ||||
Rolle | Eine Rolle bündelt eine Menge von Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes bzw. einer Organisation und ist nicht an eine Person oder Organisationseinheit gebunden. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Schnittstelle | Eine Schnittstelle ist eine Spezifikation oder technische Realisierung und der Teil eines Systems, welcher zur Kommunikation mit anderen Systemen dient. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Stakeholder | Stakeholder sind Personen, Einrichtungen, Firmen usw., die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Erstellung eines Produktes bzw. innerhalb eines Projektes haben (z.B. Initiator, Geldgeber, aber auch Ausführende). | ||||
System | Ein System ist ein logisch zusammengehöriges Ganzes (gedanklich oder real) mit einer in sich geschlossenen Funktionalität, welche Ein- und Ausgangsgrößen miteinander verknüpft. Eine Kommunikation mit anderen Systemen erfolgt über Schnittstellen. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Systemarchitektur | Die Systemarchitektur ist die tatsächliche Umsetzung von Referenzarchitekturen bis zur letzten Detaillierungsebene in einem konkreten Anwendungsfall. | ||||
Teilsystem | Ein Teilsystem ist ein System, welches mit anderen Systemen zusammen Bestandteil eines übergeordneten Systems ist. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] | ||||
Verkehrsmanagement | Verkehrsmanagement ist die Aufgabe, den Verkehrsablauf im Rahmen der bestehenden baulichen Verkehrsinfrastruktur und der jeweils aktuellen Verkehrslage gemäß Vorgaben zu optimieren. [FGSV AK 3.1.4 - UAG Begriffsbestimmungen; IV] |
UML-Diagramme zum Glossar
Architektur
Das folgende Diagramm zeigt die verschiedenen Konkretisierungsstufen von Architektur und deren Zusammenhang mit konkreten Systemen: Datei:Architektur.jpg
Prozess, Aktivität, Rolle, Akteur
Im folgenden Diagramm wird ein Prozess als Folge von Aktivitäten und deren Zuordnung zu Akteuren und Rollen dargestellt: Datei:Prozess-Aktivität-Rolle-Akteur.jpg
Akteur, Person, System, Teilsystem, Schnittstelle
Akteure sind Personen oder Systeme, wobei letztere über Schnittstellen kommunizieren:
Datei:Akteur-Person-System-Teilsystem-Schnittstelle.jpg