IVS-Frameworks: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Mit den sog. '''Steuerungs- und Unterstützungsframeworks für Architektur''' werden generell Architekturprojekte motiviert, begründet und gestützt. Der Inhalt dieser Frameworks bildet im Prinzip auch den Geist (man könnte auch | + | Mit den sog. '''Steuerungs- und Unterstützungsframeworks für Architektur''' werden generell Architekturprojekte motiviert, begründet und gestützt. Der Inhalt dieser Frameworks bildet im Prinzip auch den Geist (man könnte auch die Würze sagen ), in dem Architekturprojekte durchgeführt werden. |
− | Für die ''' | + | Für die '''Entwicklung ''''''der IVS-Rahmenarchitektur''' bilden der '''Europäische IVS-Aktionsplan''' und die '''IVS-Direktive''' sowie auf nationaler Ebene das '''IVS-Gesetz''' und der '''Nationale IVS-Aktionsplan Straße''' die wesentlichen Frameworks. |
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=== [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:52008DC0886 ITS action plan (Action plan for the deployment of Intelligent Transport Systems in Europe)] === | === [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:52008DC0886 ITS action plan (Action plan for the deployment of Intelligent Transport Systems in Europe)] === | ||
− | Mit dem „Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa“ [kurz IVS-Aktionsplan, KOM(2008) 886] hat die Europäische Kommission für den Güter- und Personenverkehr drei Kernziele formuliert: | + | Mit dem „Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa“ [kurz IVS-Aktionsplan, KOM(2008) 886] hat die Europäische Kommission für den Güter- und Personenverkehr drei Kernziele formuliert: |
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+ | *Aktionsbereich 3: Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr, | ||
+ | *Aktionsbereich 4: Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur, | ||
+ | *Aktionsbereich 5: Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen sowie | ||
+ | *Aktionsbereich 6: Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme. | ||
− | + | === [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32010L0040 Directive 2010/40/EU (ITS directive)] === | |
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− | == | + | Abgeleitet aus der Forderung zur legislativen Umsetzung der Ziele der EU (Aktionsbereich 6) wurde im Jahr 2010 die "IVS-Direktive (Richtlinie 2010/40/EU)]" verfasst. Sie stellt mit vier „vorrangigen Bereichen“ den Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern dar. |
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+ | *Vorrangiger Bereich 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten, | ||
+ | *Vorrangiger Bereich 2: Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement, | ||
+ | *Vorrangiger Bereich 3: IVS-Anwendungen zur Erleichterung der Straßenverkehrssicherheit und | ||
+ | *Vorrangiger Bereich 4: Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur. | ||
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+ | == Nationale Ebene == | ||
=== [http://www.gesetze-im-internet.de/ivsg/ Intelligente Verkehrs-Systeme Gesetz (IVS-Gesetz]) === | === [http://www.gesetze-im-internet.de/ivsg/ Intelligente Verkehrs-Systeme Gesetz (IVS-Gesetz]) === | ||
− | === [https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwjduanml5XLAhUGDZoKHUIB5YQFgguMAM&url=https | + | === [https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0ahUKEwjduanml5XLAhUGDZoKHUIB5YQFgguMAM&url=https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/ivs-massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&usg=AFQjCNFGFyadITt_yM7T8QT6Rhizuqw8fQ&sig2=kk9Tmf_wqymj7FVEcn4FqA&cad=rja Nationaler IVS-Aktionsplan Straße] === |
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+ | Für die Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU in nationales Recht ist in Deutschland das BMVI zuständig. Zur Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung hat das BMVI einen IVS-Beirat installiert. Gemeinsam wurde in den Jahren 2010 bis 2012 unter dem Titel '''"IVS-Aktionsplan Straße“''' ein sog. „Rahmen für die koordinierte Weiterentwicklung bestehender und beschleunigte Einführung neuer Intelligenter Verkehrssysteme in Deutschland bis 2020“ erarbeitet und im August 2012 präsentiert. | ||
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+ | Der IVS-Aktionsplan „Straße“ formuliert im ersten Teil neben Zielsetzung, Geltungsbereich und Motivation für diesen Plan auch die nationale, deutsche IVS-Strategie (Leitbild) sowie die diesbezüglichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Im zweiten Teil werden die eigentlichen, auf das Jahr 2020 ausgerichteten IVS-Maßnahmen, aufgelistet und spezifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Projekte zur Erarbeitung von Leitbildern, Rahmen- und Referenzarchitekturen für Teilgebiete von IVS sowie zur Entwicklung von IVS-Maßnahmen/Instrumenten zur Einführung von IVS für den modalen und intermodalen IV (Personen- und Güterverkehr) aber teilweise auch für den ÖV. | ||
− | + | Mit der Inkraftsetzung des IVS-Aktionsplans „Straße“ wurden die „vorrangigen Bereiche“ der Richtlinie 2010/40/EU auf drei „Handlungsfelder“ reduziert: | |
− | + | *Handlungsfeld 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten, | |
+ | *Handlungsfeld 2: Durchgängigkeit der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrsmanagement und Verkehrsinformation und | ||
+ | *Handlungsfeld 3: IVS-Anwendungen zur Steigerung der Verkehrseffizient, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit. | ||
− | + | Das vorliegende Projekt zur Entwicklung einer IVS-Rahmenarchitektur Straße ist Bestandteil der Maßnahmen im Handlungsfeld 2 (Unterpunkt 2.3). Folgende Zielsetzungen wurden formuliert: | |
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− | + | *Schaffung eines allseits akzeptierten Verständnisses von Verkehrsmanagement als Voraussetzung zuständigkeitsübergreifender und für den Verkehrsteilnehmer durchgängiger IVS Verkehrsmanagement-Dienste. Damit eng verknüpft ist die Erleichterung der Entwicklung und Einführung von IVS-Diensten im zuständigkeitsübergreifenden Kontext. | |
− | *Schaffung eines allseits akzeptierten Verständnisses von Verkehrsmanagement als Voraussetzung zuständigkeitsübergreifender und für den Verkehrsteilnehmer durchgängiger IVS Verkehrsmanagement-Dienste. Damit eng verknüpft ist die Erleichterung der Entwicklung und Einführung von IVS-Diensten im zuständigkeitsübergreifenden Kontext. | + | *Zielerreichung durch die Entwicklung einer entsprechenden IVS-Referenzarchitektur mit funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungsprofilen für die Harmonisierung der Kooperation und Kollaboration hoheitlich souveräner Straßenbetreiber und Service-Provider und für die Interoperabilität ihrer technischen Systeme. |
− | *Zielerreichung durch die Entwicklung einer entsprechenden IVS-Referenzarchitektur mit funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungsprofilen für die Harmonisierung der Kooperation und Kollaboration hoheitlich souveräner Straßenbetreiber und Service-Provider und für die Interoperabilität ihrer technischen Systeme. | ||
− | In Deutschland existieren derzeit keine einheitlichen strategischen Zielvorgaben oder eine verbindliche Referenzarchitektur zur Umsetzung innovativer Anwendungen im Bereich zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements. Eine auf Standards beruhende Harmonisierung und Interaktion bestehender und neuer IVS-Anwendungen/Dienste ist daher nicht ohne | + | In Deutschland existieren derzeit keine einheitlichen strategischen Zielvorgaben oder eine verbindliche Referenzarchitektur zur Umsetzung innovativer Anwendungen im Bereich zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements. Eine auf Standards beruhende Harmonisierung und Interaktion bestehender und neuer IVS-Anwendungen/Dienste ist daher nicht ohne Weiteres möglich. |
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+ | === Hinweise zur Strukturierung einer Rahmenarchitektur für Intelligente Verkehrs-Systeme (IVS) in Deutschland === | ||
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+ | Wichtige Vorarbeiten zur Entwicklung einer IVS-Rahmenarchitektur für Deutschland wurden in folgenden Projekten geleistet und bilden ein inhaltliches Steuerungs- und Unterstützungsframework für Architektur: | ||
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+ | *[[Media:W1-Papier_AK_3_1_4_v2_1.pdf|Hinweise zur Strukturierung einer Rahmenarchitektur für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) in Deutschland – Notwendigkeit und Methodik, FGSV-Nr. 305]] | ||
+ | *[[Media:ÖV-IVS_Schlussbericht_März_2014.pdf|Entwicklung einer ÖV-IVS-Rahmenarchitektur in Deutschland unter Einbindung Europäischer IVS-Richtlinien mit ÖV-Relevanz]] | ||
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2017, 00:08 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Mit den sog. Steuerungs- und Unterstützungsframeworks für Architektur werden generell Architekturprojekte motiviert, begründet und gestützt. Der Inhalt dieser Frameworks bildet im Prinzip auch den Geist (man könnte auch die Würze sagen ), in dem Architekturprojekte durchgeführt werden.
Für die Entwicklung 'der IVS-Rahmenarchitektur' bilden der Europäische IVS-Aktionsplan und die IVS-Direktive sowie auf nationaler Ebene das IVS-Gesetz und der Nationale IVS-Aktionsplan Straße die wesentlichen Frameworks.
EU-Ebene
ITS action plan (Action plan for the deployment of Intelligent Transport Systems in Europe)
Mit dem „Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa“ [kurz IVS-Aktionsplan, KOM(2008) 886] hat die Europäische Kommission für den Güter- und Personenverkehr drei Kernziele formuliert:
- Verbesserung der Umweltverträglichkeit,
- Steigerung der Effizienz sowie
- Erhöhung der Sicherheit.
Als einen der Lösungsbeiträge will die EU-Kommission den verstärkten Einsatz intelligenter Verkehrssysteme fördern und hat mit dem IVS-Aktions-Plan (ITS action plan) und der IVS-Direktive (ITS directive) zwei wichtige Instrumentarien bereitgestellt. Der IVS-Aktions-Plan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa legt sechs sog. „vorrangige Aktionsbereiche“ fest:
- Aktionsbereich 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten,
- Aktionsbereich 2: Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen,
- Aktionsbereich 3: Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr,
- Aktionsbereich 4: Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur,
- Aktionsbereich 5: Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen sowie
- Aktionsbereich 6: Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme.
Directive 2010/40/EU (ITS directive)
Abgeleitet aus der Forderung zur legislativen Umsetzung der Ziele der EU (Aktionsbereich 6) wurde im Jahr 2010 die "IVS-Direktive (Richtlinie 2010/40/EU)]" verfasst. Sie stellt mit vier „vorrangigen Bereichen“ den Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern dar.
- Vorrangiger Bereich 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten,
- Vorrangiger Bereich 2: Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement,
- Vorrangiger Bereich 3: IVS-Anwendungen zur Erleichterung der Straßenverkehrssicherheit und
- Vorrangiger Bereich 4: Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur.
Nationale Ebene
Intelligente Verkehrs-Systeme Gesetz (IVS-Gesetz)
Nationaler IVS-Aktionsplan Straße
Für die Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU in nationales Recht ist in Deutschland das BMVI zuständig. Zur Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung hat das BMVI einen IVS-Beirat installiert. Gemeinsam wurde in den Jahren 2010 bis 2012 unter dem Titel "IVS-Aktionsplan Straße“ ein sog. „Rahmen für die koordinierte Weiterentwicklung bestehender und beschleunigte Einführung neuer Intelligenter Verkehrssysteme in Deutschland bis 2020“ erarbeitet und im August 2012 präsentiert.
Der IVS-Aktionsplan „Straße“ formuliert im ersten Teil neben Zielsetzung, Geltungsbereich und Motivation für diesen Plan auch die nationale, deutsche IVS-Strategie (Leitbild) sowie die diesbezüglichen Aufgaben und Zuständigkeiten. Im zweiten Teil werden die eigentlichen, auf das Jahr 2020 ausgerichteten IVS-Maßnahmen, aufgelistet und spezifiziert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Projekte zur Erarbeitung von Leitbildern, Rahmen- und Referenzarchitekturen für Teilgebiete von IVS sowie zur Entwicklung von IVS-Maßnahmen/Instrumenten zur Einführung von IVS für den modalen und intermodalen IV (Personen- und Güterverkehr) aber teilweise auch für den ÖV.
Mit der Inkraftsetzung des IVS-Aktionsplans „Straße“ wurden die „vorrangigen Bereiche“ der Richtlinie 2010/40/EU auf drei „Handlungsfelder“ reduziert:
- Handlungsfeld 1: Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten,
- Handlungsfeld 2: Durchgängigkeit der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrsmanagement und Verkehrsinformation und
- Handlungsfeld 3: IVS-Anwendungen zur Steigerung der Verkehrseffizient, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit.
Das vorliegende Projekt zur Entwicklung einer IVS-Rahmenarchitektur Straße ist Bestandteil der Maßnahmen im Handlungsfeld 2 (Unterpunkt 2.3). Folgende Zielsetzungen wurden formuliert:
- Schaffung eines allseits akzeptierten Verständnisses von Verkehrsmanagement als Voraussetzung zuständigkeitsübergreifender und für den Verkehrsteilnehmer durchgängiger IVS Verkehrsmanagement-Dienste. Damit eng verknüpft ist die Erleichterung der Entwicklung und Einführung von IVS-Diensten im zuständigkeitsübergreifenden Kontext.
- Zielerreichung durch die Entwicklung einer entsprechenden IVS-Referenzarchitektur mit funktionalen, organisatorischen und technischen Anforderungsprofilen für die Harmonisierung der Kooperation und Kollaboration hoheitlich souveräner Straßenbetreiber und Service-Provider und für die Interoperabilität ihrer technischen Systeme.
In Deutschland existieren derzeit keine einheitlichen strategischen Zielvorgaben oder eine verbindliche Referenzarchitektur zur Umsetzung innovativer Anwendungen im Bereich zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements. Eine auf Standards beruhende Harmonisierung und Interaktion bestehender und neuer IVS-Anwendungen/Dienste ist daher nicht ohne Weiteres möglich.
Hinweise zur Strukturierung einer Rahmenarchitektur für Intelligente Verkehrs-Systeme (IVS) in Deutschland
Wichtige Vorarbeiten zur Entwicklung einer IVS-Rahmenarchitektur für Deutschland wurden in folgenden Projekten geleistet und bilden ein inhaltliches Steuerungs- und Unterstützungsframework für Architektur:
- Hinweise zur Strukturierung einer Rahmenarchitektur für Intelligente Verkehrssysteme (IVS) in Deutschland – Notwendigkeit und Methodik, FGSV-Nr. 305
- Entwicklung einer ÖV-IVS-Rahmenarchitektur in Deutschland unter Einbindung Europäischer IVS-Richtlinien mit ÖV-Relevanz