PhaseA-Step2-Los3: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 263: | Zeile 263: | ||
|- style="vertical-align:top;" | |- style="vertical-align:top;" | ||
|'''Benötigte Daten / Informationen''' | |'''Benötigte Daten / Informationen''' | ||
− | |Verkehrsdaten | + | | |
+ | *Verkehrsdaten (in eigener Zuständigkeit) | ||
+ | *Informationen über vorhersehbare Ereignisse (Planungsdaten zu Baustellen, Veranstaltungen etc.) | ||
+ | *Strategieanfragen der Patner | ||
+ | *Strategieanforderungen der Partner (Aktivierung, Deaktivierung) | ||
+ | *Antworten auf eigene Strategieanfragen | ||
+ | |||
|- | |- | ||
|- style="vertical-align:top;" | |- style="vertical-align:top;" | ||
|'''Erzeugte Daten / Informationen''' | |'''Erzeugte Daten / Informationen''' | ||
− | | | + | | |
+ | *Information über Auslöser (erfasste und bewertete unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Verkehrsstörungen etc.) | ||
+ | *Strategieanfragen an Partner | ||
+ | *Strategieanforderungen an Partner (Aktivierung, Deaktivierung) | ||
+ | *Schaltanforderungen(Routenempfehlungen auf dWiSta, WWW-Schaltungen etc.) | ||
+ | *Informationen über aktivierte Strategien (zur Weitergabe an Dritte) | ||
+ | |||
|- | |- | ||
! colspan="2" | IVS-Capabilities | ! colspan="2" | IVS-Capabilities | ||
Zeile 274: | Zeile 286: | ||
|'''IVS-Fähigkeiten''' | |'''IVS-Fähigkeiten''' | ||
| | | | ||
− | * | + | *Führung einer Strategiedatenbank |
− | *Senden und Empfangen von | + | *Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter) |
− | * | + | *Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung |
− | *Weitergabe von | + | *Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW |
+ | *Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte | ||
+ | |||
|- | |- | ||
|- style="vertical-align:top;" | |- style="vertical-align:top;" | ||
|'''Voraussetzungen''' | |'''Voraussetzungen''' | ||
| | | | ||
− | * | + | *Führung einer Strategiedatenbank |
− | * | + | *Erfassung von Verkehrsdaten zur Ermittlung der Verkehrslage bzw. Verkehrsstörungen (ggf. unter Einbindung von Daten Dritter) |
− | * | + | *Senden und Empfangen von Anfragen und Antworten auf Anfragen zur Strategieaktivierung |
+ | *Weitergabe von Routenempfehlungen an Entscheidungspunkten im strategischen Netz mittels dWiSta und WWW | ||
+ | *Weitergabe von Informationen über aktivierte Strategien an Dritte | ||
+ | |||
|} | |} | ||
Version vom 18. Oktober 2016, 16:47 Uhr
Inhaltsverzeichnis
IVS -Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement"
Szenario Stadt-Land
IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Stadt-Land"
IVS-Rollenbeschreibung | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
IVS-Rolle für die IVS-Wertschöpfung | IVS-Metarolle | IVS-Akteur (Ö=Ökonomische Rolle, T=Technische Rolle), IVS-Stakeholder | Schlüsselanliegen der IVS-Rolle | IVS-Capabilities / IVS-Verantwortlichkeiten | Wertigkeit der IVS-Rolle (gemäß Power Grid) |
IVS-Akteur bwz. IVS-Akteurs-Stereotyp) |
IVS-Dienst-Ersteller
(IVS-Dienst erstellen und an IVS-Dienst-Betreiber übergeben) |
IVS-Business und Financial Management | IVS-Akteur (Ö) | Erstellung von IVS-Diensten nach wirtschaflichen und technischen Grundsätzen | Beschaffung der Finanzmittel für und Erstellung von IVS-Diensten | Key Player | Öffentlicher Baulastträger |
VM-Inhalte-Anbieter
(Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen erheben und bereitstellen) und VM-Sercice-Betreiber |
IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) | IVS-Akteur (Ö und T) | Verkehr nach politischen Vorgaben und fachlichen Grundsätzen optimal managen | Verkehrsmanagementstrategien und -informationen zur Realzeit feststellen | Key Player | Öffentlicher Straßenbetreiber (Verkehrsmanagement-Abteilung) |
Baustellen-Inhalte-Anbieter
(Baustelleninformationen erheben und bereitstellen) |
IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) | IVS-Akteur (T) | Sicherstellung der StVO-Konformität von Baustellen | Genehmigung von Baustellen, Anordnung von Sperrungen und Umleitungen für Baustellen auf Fahrbahnen, Geh- und Radwegen nach StVO § 45(1) | Key Player | Straßenverkehrsbehörde |
Parken-Inhalte-Anbieter
(Statische und dynamischen Parkdaten erheben und bereitstellen) |
IVS-Inhalte Anbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) | IVS-Akteur (T) | Wirtschaftlicher Betrieb kostenpflichtiger Parkierungsanlagen | Besetztgrad zuverlässig und in Realzeit erheben und publizieren | Key Player | Betreiber von kostenpflichtigen Parkierungsanlagen |
IVS-Dienste System-Lieferant
(Systeme, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten anforderungsgerecht herstellen, liefern und unterhalten) |
Technikhersteller und -lieferant | IVS-Stakeholder | Herstellung und Verkauf von wettbewerbsfähigen Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten | Herstellung, Lieferung, Implementierung und Unterhaltung sowie Vetrieb von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten | Keep Informed | Hersteller von Systemen, Software und Infrastruktur von IVS-Diensten |
IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement"
VM-Inhalteanbieter Stadt
Stammdaten der IVS-Rolle | |
---|---|
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) | VM-Inhalteanbieter Stadt (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der städtischen Seite erheben und bereitstellen |
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} | IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle) |
IVS-Metarolle | IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) |
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: | Öffentlicher Straßenbetreiber Stadt (Amt für Verkehrsmanagement, Düsseldorf) |
Ziele und Interessen | |
Verantwortungsbereich |
Beim hoheitsübergreifenden Verkehrsmanagement in der Rolle des Ansprechpartners und verantwortlichen IVS-Akteurs auf der Seite der Stadt |
Ziele und Interessen Rolle |
|
Aufgaben und Interessen | |
Aufgaben |
Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld. |
Prozessbeteiligung |
|
Interaktion mit andern IVS-Rollen | Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen |
Daten und Informationen | |
Benötigte Daten / Informationen | Verkehrsdaten und Maßnahmenanforderungen |
Erzeugte Daten / Informationen | Aktualisierte Maßnahmenaustauschliste |
IVS-Capabilities | |
IVS-Fähigkeiten |
|
Voraussetzungen |
|
VM-Inhalteanbieter Land
Stammdaten der IVS-Rolle | |
---|---|
IVS-Rolle (für die IVS-Wertschöpfung) | VM-Inhalteanbieter Land (Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen |
Art der IVS-Rolle {IVS-Akteur, IVS-Stakeholder} | IVS-Akteur (Ökonomische und Technische IVS-Rolle) |
IVS-Metarolle | IVS-Inhalteanbieter (auch IVS-Inhalteeigentümer) |
IVS-Akteur(e) bzw. IVS-Akteurs-Stereotyp(en) für diese IVS-Rolle: | Öffentlicher Straßenbetreiber Land (Hessen Mobil, Frankfurt) |
Ziele und Interessen | |
Verantwortungsbereich |
Die sachlichen Zuständigkeiten im Verkehrsmanagement ergeben sich aus den rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem Straßengesetz des Landes(in Hessen HStrG). Die Zuständigkeit für Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich bleibt unberührt von der Frage, inwieweit die Maßnahmen im Rahmen eines zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagements ergriffen werden. Die IVS-Rolle des Landes beim zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement ergibt sich aus der sachlichen Zuständigkeit als Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung sowie als für die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für Bundesfern- und Landesstraßen zuständige Straßenbaubehörde. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung Gemäß §44 StVO sind die Straßenverkehrsbehörden für den Vollzug der StVO zuständig. Gemäß §45 StVO obliegt den Straßenverkehrsbehörden die Anordnung von Beschränkungen, Verboten bei Veranstaltungen und Umleitungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. …“ (§45 StVO, Abs. 1). Bei Aufgaben des dynamischen Verkehrsmanagements ist die Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt
Im Straßenverkehr werden daher die wesentlichen Maßnahmen des dynamischen Verkehrsmanagements auf Basis von Entschei¬dungen der Straßenverkehrsbehörden umgesetzt. In der Regel sind dafür ausschließlich die Vorschriften der StVO maßgebend. Für die Umsetzung der Anordnungen sind die Straßenbaubehör¬den zuständig. Straßenverkehrsbehörde für Autobahnen und Straßen von be-sonderer Verkehrsbedeutung in Hessen ist gemäß der Verord-nung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 8. Juni 2011 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement. Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen und Landesstraßen "Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel, möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen“ (§3 FStrG). Entsprechend gilt für nachrangige Straßen in Hessen §9 HStrG. Die Aufgaben des Straßenbaulastträgers werden von den Straßenbaubehörden nach den gesetzlichen Vorschriften wahrgenommen. Die Aufgaben umfassen
Im Einzelfall setzt die Straßenbaubehörde Maßnahmen nach StVO um, die Straßenverkehrsbehörde hat aber immer einen Eingriffsvorbehalt: „Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten und zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die Straßenbaubehörden – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und –beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“ (§45 StVO) Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde umzusetzen und die damit verbun-denen Kosten zu tragen. Für die Bundesfernstraßen sind die Straßenbaubehörden der Länder im Auftrag des Bundes zuständig (Auftragsverwaltung gem. Art. 85 GG). Darüber hinaus sind die Länder für die Landes-straßen zuständig. In Hessen ist die oberste Straßenbaubehörde das für den Straßen- und Brückenbau zuständige Ministerium (HMWVL). Obere Straßenbaubehörde für Bundesfern- und Landesstraßen ist Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement (HStrG § 46). |
Ziele und Interessen Rolle |
Im Rahmen der gesetzlichen sachlichen Zuständigkeit verfolgt Hessen Mobil das Ziel der Sicherstellung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsablaufs auf den Bundesfernstraßen und Landesstraßen in Hessen. Die Ziele und Interessen für die Rolle von Hessen Mobil im zuständigkeitsübergreifenden Verkehrsmanagement leiten sich wie folgt her (Quelle: Leitfaden Verkehrsmanagement Region Frankfurt Rhein Main): Leitbild: "Mobilität dauerhaft erhalten, dabei unerwünschte Verkehrsfolgen spürbar verringern." Oberziele und Ziele: "Aus dem Leitbild leiten sich die zu verfol-genden Ziele ab. Die Oberziele beinhalten die klassischen Ziel-felder im Verkehr, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit / des Verkehrsablaufs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Minimierung der Umweltbelastungen. Oberziel ist auch die Verbesserung der Entscheidungshilfen für Verkehrsteilnehmer, und zwar in der Art, dass sie die Erreichung der drei verkehrlichen Oberziele unterstützen. (…) Das (…) dynamische Verkehrs¬management adressiert direkt in erster Linie die Oberziele „Optimierung des Verkehrsablaufes“, „Verbesserung der Entscheidungshilfen für den Verkehrsteilnehmer“ und „Erhöhung der Verkehrssicherheit“. Aus den genannten verkehrlichen Zielen und dem Ziel einer wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel leiten sich allgemeine betriebliche Ziele für den Einsatz von IVS ab, u.a.:
|
Aufgaben und Interessen | |
Aufgaben |
Die vordergründige Anwendung des zuständigkeits-übergreifenden Verkehrsmanagements ist die Alternativroutensteuerung. Im Kontext eines baulastträger- und/oder privatwirtschaftsübergreifenden Verbundes müssen aber auch die Bedürfnissen von Privaten IVS-Akteuren durch z.B. Strategieabgleich, Bereitstellen von Verkehrsdaten, Meldungen und Betriebszuständen Rechnung getragen werden. Voraussetzung ist eine planerische und organisatorische Abstimmung von Maßnahmen im Vorfeld. |
Prozessbeteiligung |
|
Interaktion mit andern IVS-Rollen | Statische und dynamische Verkehrsmanagementstrategien und -informationen der Landesseite erheben und bereitstellen |
Daten und Informationen | |
Benötigte Daten / Informationen |
|
Erzeugte Daten / Informationen |
|
IVS-Capabilities | |
IVS-Fähigkeiten |
|
Voraussetzungen |
|
Szenario Land-Land
IVS-Rollenmap "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Land-Land"
IVS-Rollen "Zuständigkeitsübergreifendes Verkehrsmanagement Land-Land"
VM-Inhalteanbieter Stadt