Diskussion:Los1: IVS-Rahmenarchitektur09: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. September 2016, 11:27 Uhr

Einführung

TOGAF verbindet mit dem Wort Unternehmensarchitektur die folgenden Betrachtungs- oder Anwendungsbereiche (Domänen):

TOGAF- Archtekturdomänen
  • die Geschäftsarchitektur: Die Geschäftsarchitektur betrachtet die Strategie, die Aufbauorganisation und die Geschäftsprozesse eines Unternehmens. Die Geschäftsprozessarchitektur ist das Ergebnis einer Geschäftsprozessmodellierung.
  • die Informationssystemarchitektur:
    • Informations- und Datenarchitektur: In der Informations- und Datenarchitektur werden die Daten mit ihren Beziehungen, die für die Durchführung der Geschäftsprozesse benötigt werden, identifiziert und beschrieben.
    • Anwendungsarchitektur: Innerhalb der Anwendungsarchitektur werden die Anwendungen verwaltet, die für die Ausführung der Geschäftsprozesse erforderlich sind. Neben der Bestandsführung aller Anwendungen werden auch die Beziehungen und Schnittstellen zwischen den Anwendungen im Rahmen der Anwendungsarchitektur betrachtet.
  • Technologiearchitektur: Die Technologiearchitektur beschreibt die Architekturelemente für Aufbau und Betrieb der IT-Infrastruktur. Sie definiert die Basis, auf der Anwendungen beschafft, integriert und betrieben werden können.

Diese drei Ebenen strukturieren auch die inhaltliche Seite der Architekturarbeit sowohl auf IVS-Rahmenarchitektur als auch auf IVS-Referenzarchitekturseite. Der Schwerpunkt wird sicher auf den ersten beiden Ebenen liegen.

Auf die Geschäftsarchitekturebene geht es vor allem auch darum, die vom „Staat“ also von der Perspektive der Bundesrepublik Deutschland einzunehmende Rolle zu klären und daraus abzuleiten, was von IVS und wie IVS im „Sinne“ staatlicher bzw. politischer Daseinsfürsorge umgesetzt werden soll. Die aktuellen Ziele lassen sich zum einen aus den Initiativen der EU, aber auch aus aktuellen politischen Vorstellungen ableiten (Nationaler IVS-Plan und gleichartige Initiativen von Bundesländern und Städten, IVS-Koalitionsvertrag …). Dabei sind weniger wirtschaftliche Ziele, als von der Politik zu setzende Rahmenbedingungen zu adressieren, weil es aus Sicht des Staates weniger um Ziele, als vielmehr um solche Rahmenbedingungen gehen muss, die wirtschaftliches Handeln ermöglichen, unterstützen oder forcieren.